Keine Berufung im Fall Swissair
07. September 2007, 21:21 Von Niels WalterDie Zürcher Staatsanwalt zieht die Urteile im Swissair-Prozess doch nicht weiter. Begründung: Die Freisprüche seien «juristisch nachvollziehbar».
Die Staatsanwälte geben auf. Gut drei Wochen lang konnten sie auf 2559 Seiten die Begründungen nachlesen, warum das Bezirksgericht Bülach alle 19 Angeklagten im Swissair-Prozess freigesprochen hatte. Die Argumente müssen schlagend sein - die Staatsanwälte erachten die Chancen als zu gering, dass das Zürcher Obergericht Mario Corti und die anderen Freigesprochenen doch noch verurteilen könnte.
Die Freisprüche seien «in wesentlichen Punkten juristisch nachvollziehbar» und dort «wo Zweifel bestehen, muss zu Gunsten des Angeklagten entschieden werden». Das teilte die Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte heute Abend mit. Mehr dazu sagen wollte der Leitende Staatsanwalt Christian Weber nicht. Er verwies auf eine Medienkonferenz am kommenden Dienstag.
Tatbestand «zum Teil erfüllt»
In der Mitteilung bemerkt Weber, dass das Bülacher Gericht trotz Freisprüchen auf der ganzen Linie auch bestätigt habe, dass «der objektive Tatbestand zum Teil erfüllt ist, und dass die Angeklagten in manchen Punkten nur wegen mangelndem Vorsatz zu einem Freispruch gelangten». Das Urteil zeige, dass die Gerichte bei der strafrechtlichen Beurteilung von komplexen wirtschaftlichen Vorgängen und Entscheiden zurückhaltend seien - vor allem dann, wenn den Angeklagten keine Bereicherungsabsichten vorgeworfen und nachgewiesen werden könnten.
Mit dem Verzicht auf Berufung können Mario Corti und Co. aufatmen und müssen wohl nicht noch einmal antraben. Der Kanton Neuenburg - er verlor als ehemaliger Swissair-Aktionär und Kreditgeber eine Million Franken - hat zwar Berufung eingelegt. Ob er daran festhält ist offen, da wegen des Verzichts der Staatsanwaltschaft Neuenburg nun für alle Kosten des Weiterzugs selber aufkommen müsste - eine teure Sache.
Noch hängig sind die Verantwortlichkeitsklagen in zivilrechtlichen Verfahren. Dabei geht es um horrend viel Geld, das die damaligen Verantwortlichen den Geschädigten eventuell zahlen müssen. Mit den strafrechtlichen Freisprüchen wird es in den Zivilprozessen jedoch eher schwieriger, den Angeklagten Sorgfaltspflichtverletzungen nachzuweisen.
Auch Weber und seine Staatsanwälte ruhen nicht: Sie untersuchen zurzeit, ob die Verantwortlichen von früher schon weit vor dem Grounding Straftaten begangen haben. Laut Weber sollte im März die Untersuchung abgeschlossen und entschieden sein, was dann alles zur Anklage kommt und wer angeklagt wird.
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