Wirtschaft
9250 Dollar pro Song
05. Oktober 2007, 10:49Der erste Prozess in den USA um Musikpiraterie im Internet ist mit einer hohen Geldstrafe für die Angeklagte ausgegangen.
Die allein stehende Mutter aus dem US-Bundesstaat Minnesota muss 222'000 Dollar zahlen, weil sie 24 Songs illegal verbreitet hatte. Eine Geschworenen-Jury in Duluth befand Jammie Thomas für schuldig, durch die Weitergabe von Musikdateien an andere Internetnutzer die Urheberrechte grosser Plattenfirmen verletzt zu haben. Thomas hatte eine aussergerichtliche Einigung abgelehnt, bei der sie mit einer geringeren Strafe davon gekommen wäre.
Stattdessen zog sie vor Gericht und stritt die Vorwürfe von Verbreitung illegaler Downloads ab. Nach dem Urteil muss sie nun je 9250 Dollar Strafe für jeden von insgesamt 24 illegal verbreiteten Songs zahlen. Wäre sie für alle auf ihrem Computer gefundenen mehr als 1700 Downloads zur Kasse geben worden, wäre ein Bussgeld in Millionenhöhe fällig geworden.
Thomas' Anwalt sagte nach der Urteilsverkündung, seine Mandantin sei niedergeschmettert und in Tränen aufgelöst. «Das ist ein Mädchen, das von Lohnscheck zu Lohnscheck lebt», sagte Brian Toder. «Und plötzlich wird ihr für den Rest ihres Lebens ein Viertel ihres Lohns genommen.» Da bei derartigen Klagen die Anwaltskosten automatisch der unterlegenen Partei zugeschlagen werden, muss Thomas vermutlich sogar rund eine halbe Million Dollar (355000 Dollar) abbezahlen.
Präzendenzfall
Es war das erste Urteil in einer der insgesamt 26000 vom Verband der US-Musikindustrie (RIAA) eingereichten Klagen. RIAA-Anwalt Richard Gabriel sagte, das Urteil von Duluth vermittle die erwünschte Botschaft an die Tauschbörsen-Benutzer und Download-Gemeinde, die Musiktitel statt im Geschäft zu kaufen im Internet kostenlos teilen: «Ich hoffe, das sendet die Botschaft, dass Herunterladen und Verteilen unserer Aufnahmen nicht okay ist.»
In dem dreitägigen Prozess hatten die sechs Plattenfirmen SonyBMG, Arista, Interscope, UMG, Capitol und Warner Thomas vorgeworfen, unter dem Benutzernamen «tereastarr» urheberrechtlich geschützte Lieder zum Download angeboten zu haben. Ihre Zeugen, darunter Vertreter des Internet-Anbieters und einer Sicherheitsfirma, bestätigten, dass die von «tereastarr» verwendete Internetadresse Thomas gehörte.
Thomas bestritt, die Lieder getauscht zu haben. Die Musikfirmen bewiesen laut Toder in keinem Fall, dass «Jamie Thomas, ein menschliches Wesen, sich an ihre Tastatur setzte und diese Dinge aussendete.» Wie das geschehen sei, wisse die Verteidigung nicht. «Alles, was wir wissen ist, dass Jamie Thomas das nicht machte.» Die Musikindustrie wies das als irreführend und als Ausreden zurück.
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