Musikindustrie will Kids Downloaden vergällen
05. Oktober 2007, 22:19 Von Andreas FlütschMusik und Filme gratis aus dem Netz zu laden bleibt legal. Nun will die Industrie Nutzer mit einer Welle von Schadenersatzklagen und Anzeigen einschüchtern.
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Schweizer Konsumentenorganisationen jubelten, das Parlament habe «die Angriffe der Musikindustrie abgewehrt». Das revidierte Urheberrecht erlaube weiterhin das Umgehen von Kopiersperren sowie das «gratis Kopieren und Downloaden» von Musik und Filmen für den privaten Gebrauch.
Die Unterhaltungsbranche will nun Schweizer Nutzer von Tauschbörsen mit einer Klagewelle davon abhalten, Hits von James Blunt und anderen Stars gratis zu tauschen, oder sie zumindest einschüchtern.
Herunterladen ohne zu zahlen bleibt zwar auch nach revidiertem Urheberrecht legal. Im Detail ist die Rechtslage aber komplizierter.
Tauschbörsen technisch heikel
Nur wenige Nutzer sind sich bewusst, dass sie sich auf Tauschbörsen im Graubereich bewegen. Die Grenze zum Upload ist fliessend. Welcher technisch nicht versierte Anwender weiss, dass das Hochladen kein aktiver Vorgang ist?
Dies wurde Jammie Thomas zum Verhängnis. Ein US-Gericht verknurrte die Hausfrau am Donnerstag zu 220000 Dollar Schadenersatz an Musikfirmen, weil sie 24 Stücke auf Tauschsites hochgeladen habe.
Solche drakonischen Strafen sind in der Schweiz nicht möglich. Unschärfen gibt es aber auch hier. Auf neueren Tauschbörsen wie Bittorrent oder Limewire sind Download und Upload kaum noch zu trennen: Schon während dem Download können andere Nutzer Teile dieser Datei auf ihre Rechner herunterladen - Nutzer werden oft ohne Wissen zu Uploadern. Auf einzelnen Tauschsites lässt sich der Upload abstellen, doch die Einstellungen sind nicht leicht zu finden. In anderen Tools geht das nicht. Und vielen Nutzern, die nicht nur herunterladen, sondern aus Überzeugung auch tauschen, ist es egal. Hier setzt die Unterhaltungsindustrie den Hebel an. Wer Musik oder Filme ins Netz lädt, um zu tauschen, ist für sie ein Uploader, ein Anbieter, der sich in ihren Augen strafbar macht.
«Upload ist ungesetzlich»
«Wir gehen ab Dezember gezielt mit Strafanzeigen und Schadenersatzklagen gegen Uploader vor», sagt Roger Chevallaz von der Anti Piracy Federation: «Wenn wir gegen Leute klagen, die Musik oder Filme illegal im Netz tauschen, verleidet vielen das Herunterladen.» Deshalb rät die Stiftung für Konsumentenschutz «von Uploads dringend ab». Das Merkblatt «CDs brennen und Tauschbörsen» erklärt, was legal ist und was heikel (www.konsumentenschutz.ch). Bands wie die Rolling Stones halten sich mit Konzerten schadlos. Mit der Tournee «A Bigger Bang» spielten die Altrocker in 2 Jahren 558 Millionen Dollar ein.
Plattenfirmen und Filmstudios wollen, um ihre Einnahmen zu schützen, in der Schweiz über die Verbände Ifpi und Safe auch gegen Downloader klagen. «Richter sollen klären, ob Downloads von einer Site, die erkennbar illegal kopiertes Material bereitstellt, rechtens sind», sagt Branchenvertreter Chevallaz. Die meisten Rechtsexperten sehen das anders. «Auch das Herunterladen einer klar erkennbaren Raubkopie für den Eigengebrauch ist in der Schweiz legal», sagt der Internet-Anwalt David Rosenthal: «Der Upload aber ist ungesetzlich.»
Das Risiko, dabei erwischt zu werden, sei viel kleiner als beim Falschparken, sagt Chevallaz: «Dafür droht aber auch eine viel höhere Strafe.» Gefahrlos ist zumindest der Upload nicht. Von den 137 Verfahren, die Ifpi 2006 angestrengt hat, endeten 80 mit Vergleichen, in denen Nutzer bis zu 10000 Franken Schadenersatz zahlten. 3 Nutzer wurden verurteilt. In einigen Fällen wurden Eltern zur Kasse gebeten.
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