Wirtschaft

Société Générale war gewarnt

28. Januar 2008, 17:19

Die Société Générale wurde bereits im November von Kerviels Transaktionen informiert. Zudem hat ein Verwaltungsrat im Vorfeld der Krise massiv Aktien abgestossen.

Der Pariser Staatsanwalt Jean-Claude Marin präsentierte heute die neusten Erkenntnisse im Milliardenbetrug bei der Société Générale.
keystone Der Pariser Staatsanwalt Jean-Claude Marin präsentierte heute die neusten Erkenntnisse im Milliardenbetrug bei der Société Générale.

Die Terminbörse Eurex hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft die französische Bank Société Générale bereits im November 2007 vor fraglichen Positionen des Händlers Jerôme Kerviel gewarnt.

Dies habe die Untersuchung ergeben, sagte heute der Pariser Staatsanwalt Jean-Claude Marin. Die Bank habe Kerviel darauf angesprochen. Der Händler habe aber ein gefälschtes Dokument vorgelegt, das eine Abdeckung der Risiken vorgetäuscht habe.

Verwaltungsrat stösst Titel ab

Wie die französische Börsenaufsicht AMF heute mitteilte, stiess ein Verwaltungsratmitglied der Bank vor Bekanntwerden der Affäre massiv Aktien ab. Der aus den USA stammende Robert A. Day verkaufte am 9. Januar Aktien im Wert von 85,7 Millionen Euro. Auch zwei Stiftungen von Day verkauften am 10. Januar SG-Aktien im Wert von 9,95 Millionen Euro.

Laut Société Générale stand in der Bank am 18. Januar fest, dass Kerviel gross angelegte Spekulationen ohne Genehmigung getätigt hatte. Einen Tag zuvor hatte es ernsthafte Zweifel an den Geschäften gegeben.

Der Aktienkurs der Bank gab zwischen dem 9. Januar, an dem Day verkaufte, und dem Schlussstand vom Freitag um rund 22 Prozent nach. Day ist laut Société Générale Chef der US-Investmentgruppe TCW. Er ist seit 2002 im Verwaltungsrat.

Strafanzeige wegen Insiderhandels

Unterdessen reichte eine Gruppe von Aktionären Klage ein. Sie verlangt von der Staatsanwaltschaft, dem Verdacht des Insiderhandels und der Kursmanipulation nachzugehen, sagte ihr Anwalt Frederik-Karel Canoy am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Die Klage richtet sich demnach gegen Unbekannt, zielt aber insbesondere auf Day.

Mit der Klage sollten aber auch alle überprüft werden, «die direkt oder indirekt von privilegierten Informationen profitiert» haben könnten, sagte Anwalt Canoy. Unter den Klägern befänden sich sowohl Kleinaktionäre als auch Gesellschaften.

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