Wirtschaft

Gewerkschaften wollen Mindestlöhne deutlich erhöhen

15. April 2008, 22:54 – Von Roland Schlumpf

Niemand soll weniger als 3500 Franken im Monat oder 20 Franken pro Stunde verdienen. Das fordern die Gewerkschaften.

Immer noch gibt es in der Schweiz Beschäftigte, die nicht auf einen Monatslohn von 3000 Franken kommen. Ihr Anteil machte 2006 allerdings nur noch 3,7 Prozent aus. 3000 Franken war jener Mindestlohn, den die Gewerkschaften 1998 als Ziel definiert hatten. Nun nimmt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) Anlauf, diese Schwelle auf 3500 Franken pro Monat und 20 Franken pro Stunde zu erhöhen. Zugleich streben die Gewerkschaften eine Differenzierung des Mindestlohns an  Beschäftige mit Lehrabschluss sollen mindestens 4500 Franken verdienen.

Als Begründung führt die SGB-Spitze die gestiegenen Nominallöhne und die Teuerung an. Sie orientiert sich mit ihrer Forderung am Existenzminimum für einen Einpersonenhaushalt, und das liegt bei gut 3500 Franken. «Wer Lohnarbeit leistet, muss vom Lohn auch leben können» gab SGB-Präsident und Nationalrat Paul Rechsteiner bei der Präsentation der neuen Mindestlohnkampagne zu bedenken. Weiter plädierte er für einen kräftigen Schub bei den Löhnen der Gelernten: «Eine Lehre muss sich lohnen  dies erst recht beim zentralen Stellenwert der Berufslehre für die schweizerische Volkswirtschaft.»

Löhne im Gastgewerbe gestiegen

Insgesamt hat sich die Situation bei den Mindestlöhnen in den vergangene zehn Jahren deutlich verbessert. Gemäss den Angaben von SGB-Chefökonom Daniel Lampart gibt es allerdings noch erhebliche Unterschiede. Zunächst einmal leiden Frauen wesentlich stärker unter niedrigen Löhnen als Männer.

Weiter kommt es sehr stark auf die Branche an. Bei den persönlichen Dienstleistungen, zu denen etwa Coiffeusen, Masseure und Fusspfleger zählen, im Gastgewerbe oder in der Bekleidungsindustrie soll der Anteil der Löhne unter 3000 Franken immer noch zwischen 20 und 30 Prozent liegen. Anderseits hat gerade das Gastgewerbe den Mindestlohn in den vergangenen zehn Jahren deutlich erhöht, nämlich von 2350 auf 3300 Franken.

Der SGB will die neuen Standards für Minimallöhne mit Hilfe der Gesamtarbeitsverträge erreichen. In Branchen ohne einen solchen Vertrag brauche es gesetzliche Mindestlöhne, die in Form von Normalarbeitsverträgen umgesetzt werden könnten, forderte Rechsteiner. Gerade im Kontext der bilateralen Verträge und der Personenfreizügigkeit seien Mindestlöhne absolut notwendig, um das schweizerische Lohnniveau gegen unten abzusichern, betonte der Präsident des Gewerkschaftsbundes gestern.

Gegen einen solchen Zusammenhang und eine gesetzliche Regelung wehrt sich Thomas Daum, Direktor des Arbeitgeberverbandes: «Bei den flankierenden Massnahmen geht es darum, Missbräuche der Personenfreizügigkeit zu verhindern. Allgemeine Mindestlöhne daraus abzuleiten beziehungsweise damit zu verknüpfen, würde nicht dem Geist der flankierenden Massnahmen entsprechen.» Weiter weist Daum darauf hin, dass die Wirtschaft einen Niedriglohnsektor brauche, damit Arbeitnehmer mit sehr niedriger Wertschöpfung nicht aus dem Markt gedrängt werden.

Bis zu 30 Prozent der Coiffeusen verdienen immer noch weniger als 3000 Franken.

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