Zürich

Leinen- und Maulkorbzwang?

02. Dezember 2005, 16:07

Nach der tödlichen Pitbull-Attacke wird wieder über schärfere Gesetze diskutiert. Vor fünf Jahren hatte im Regierungs- und Kantonsrat nicht einmal die Regiestrierung von gefährlichen Hunden ein Chance.

Gefährliche Hunde: Der Bundesrat will keine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Gefährliche Hunde: Der Bundesrat will keine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Im Kanton Zürich legt das Hundegesetz den Schwerpunkt auf bereits auffällig gewordene Hunde, wie Kantonstierärztin Regula Vogel sagt. Die Anordnung eines Leinen- oder Maulkorbzwangs ist möglich. Ab 2006 müssen alle Hunde mit Mikrochips gekennzeichnet werden. In diesem Zusammenhang habe der Regierungsrat eine grundlegende Revision des Hundegesetzes in Aussicht gestellt, sagte eine Sprecherin der Direktion für Sicherheit und Soziales.

Vor fünf Jahren war eine Verschärfung des Hundegesetzes bei Regierungs- und Kantonsrat noch chancenlos. Wenn nichts gemacht werde, sei «der nächste Hundebiss vorprogrammiert», warnte der EVP-Postulant damals vergeblich.

Vorstoss für Verschärfung
Unter dem Eindruck des tragischen Vorfalls von Oberglatt sollen die Hundehalter nun mehr in die Pflicht genommen werden. Die in Oberglatt wohnhafte FDP-Kantonsrätin Gabriela Winkler hat eine Parlamentarische Initiative erarbeitet, in der eine Verschärfung des Hundegesetzes nach Basler Vorbild verlangt wird. Winkler will zudem die Rudelbildung bekämpfen: In einem Haushalt soll nur ein einziger Kampfhund wohnen dürfen. Von Leinen- oder Maulkorb-Obligatorien ist Winkler nicht überzeugt.

Dass ein Hund sich auffällig verhalte, sei ein Zeichen für die Überforderung des Halters. Es wäre ihrer Meinung nach effektiver, den Hund zu entziehen. Gemäss CVP-Kantonsrat Urs Hany, der die Initiative mitunterzeichnete, müsse über eine generelle Leinen- oder Maulkorb-Pflicht diskutiert werden.

Wie der Direktor des Bundesamts für Veterinärwesen Hans Wyss hält auch Kantonstierärztin Vogel Rassenverbote dies nicht für sinnvoll. Vogel plädierte dafür, die Basler Erfahrungen zu analysieren und zu prüfen, ob deren Gesetze auch im Kanton Zürich sinnvoll wären.

Bezirkstierarzt fordert Verbot
Der Zürcher Bezirkstierarzt Dieter Frölich fordert ein generelles Verbot von Kampfhunden. Es seien immer dieselben Hunderassen und Hundehalter, die Probleme bereiteten, sagte Frölich im Regionaljournal von Radio DRS. Darunter hätten alle Hundebesitzer zu leiden, die sich korrekt verhielten. Ein generelles Verbot von Kampfhunden sei deshalb seiner Meinung nach die beste Lösung, sagte er.
Positive Basler Erfahrungen
Markus Spichtig, Kantonstierarzt von Basel-Stadt, spricht denn auch von positiven Erfahrungen. Die Zahl der potenziell gefährlichen Hunde seien rückläufig: Waren es bei Einführung der Bewilligungspflicht rund 200 Tiere, sind es derzeit noch 158. Angriffe auf Menschen gab es laut Spichtig seither nie. Immer wieder gebe es aber Vorfälle zwischen Hund und Hund. Seit der neuen Regelung musste der Kantonstierarzt in 35 Fällen Massnahmen ergreifen, davon betrafen 20 potenziell gefährliche Hunderassen.

Nicht immer können Verfügungen durchgesetzt werden, wie der Fall einer vermögenden Basler Unternehmerin zeigt, deren Pitbull-Terrier einen Hund schwer verletzte. Sie focht die tierärztliche Verfügung an, den Hund einzuschläfern, und versteckt ihr Tier vor dem Zugriff der Behörden, gerüchteweise in Frankreich.

Die Kantonspolizei Zürich wird am Nachmittag über weitere Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem tödlichen Angriff von Pitbull-Terriern auf einen 6-jährigen in Oberglatt informieren.

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