Zürich

Filz in ETH Foundation

14. Dezember 2005, 15:27

Eine Untersuchung bei der ETH Zürich Foundation hat verfilzte Strukturen zutage gefördert. Empfohlen werden die Auswechslung des Stiftungsrates und die Entflechtung von Stiftungsrat und Geschäftsleitung.

Maya Lalive d'Epinay.
Maya Lalive d'Epinay.
Die Untersuchung, die von einer durch den inzwischen erkrankten Swiss-Life-Präsidenten Bruno Gehrig geführten Arbeitsgruppe und der Revisionsgesellschaft PricewaterhouseCoopers geführt wurde, war auf Grund von Abzocker-Vorwürfen an die Adresse der interimistischen Geschäftsführerin der Fundraising-Organisation der ETH-Zürich, Maya Lalive d'Epinay, eröffnet worden.

Der «Tages-Anzeiger» hatte der 2003 abgewählten Schwyzer FDP-Nationalrätin vorgeworfen, für ihr Mandat bei der ETH-Foundation letztes Jahr knapp 400’000 Franken kassiert haben. Zudem soll sie der Beratungsfirma HPO, bei der ihr Ehemann - SBB-Verwaltungsratspräsident Thierry Lalive d'Epinay - Teilhaber ist, Aufträge über 238’000 Franken zugespielt haben.

Wie der ETH-Rat, die Aufsichtsbehörde der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH), nun schreibt, wurden in der Untersuchung keine Anhaltspunkte auf rechtswidriges Verhalten festgestellt. Die Bücher seien ordnungsgemäss geführt, die Geschäfte korrekt verbucht worden. Die Stiftung habe gegen 100 Millionen Franken eingebracht.

Neuanfang empfohlen
Allerdings wurde gemäss Mitteilung festgestellt, dass Erfordernisse der so genannten Good Governance ausser Acht gelassen worden seien, wie sie etwa in den Zewo-Richtlinien vorgesehen seien. Der Stiftungsrat war mehrheitlich durch Schulleitungsmitglieder der ETH Zürich besetzt und gleichzeitig das Organ, das über die Mittelverwendung entschied.

Eine «unzweckmässige» Verflechtung von Stiftungsrat und Geschäftsleitung habe es durch die Wahl der vollamtlichen Stiftungsratsdelegierten und der interimistischen Geschäftsführerin Lalive d'Epinay gegeben. Zudem sei Interessenkonflikten zu wenig Rechnung getragen worden. Die Geschäftsführung habe operative Aufgaben trotz guter Dotierung an externe Berater vergeben.

Die Arbeitsgruppe empfiehlt gemäss ETH-Rat, den bei der Gründung eingesetzten Stiftungsrat auszuwechseln und von der Geschäftsleitung personell zu trennen. Beide Gremien seien mehrheitlich mit ETH-fremden Personen zu besetzen, so auch der Stiftungspräsident.

Zudem empfiehlt die Arbeitsgruppe eine Leistungsvereinbarung zwischen ETH und Stiftung, die volle Dokumentation von Drittleistungen und die Klärung des Mehrwertsteuerproblems. Im Interesse eines Neuanfangs sollten die Geschäftsleitungsmitglieder aus allen Stiftungsämtern ausscheiden.

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