Plafond für Lärmbelästigte

07. Januar 2006, 13:03

Die Zürcher Regierung will nicht die Flugbewegungen, sondern die Zahl der vom Fluglärm stark gestörter Menschen beschränken. Mit diesem Gegenvorschlag empfiehlt der Regierungsrat die Flughafen-Volksinitiative zur Ablehnung.

Die Volksinitiative «für eine realistische Flughafenpolitik» will die Zahl der Flugbewegungen auf 250'000 pro Jahr begrenzen. Zurzeit sind es über 265'000. Damit wollen die Initianten diverser Bürgerorganisationen rund um den Flughafen Zürich die Bevölkerung insbesondere in den Agglomerationsgebieten vor Fluglärm schützen.

«Die Beschränkung von Flugbewegungen ist ein wenig taugliches Mittel, um den Fluglärm zu bekämpfen», erklärte die Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin Rita Fuhrer (SVP) vor den Medien. Wirkungsvoller sei ein personenbezogenes Instrument, das direkt bei der Lärmbelastung der Betroffenen ansetze.

Neuen Richtwert einführen
Deshalb möchte der Zürcher Regierungsrat einen neuen Richtwert einführen, um die Zahl der Personen, die durch den Fluglärm stark gestört werden, zu beschränken. Dabei hätte sich die festzulegende Obergrenze an der Flugbewegungszahl im Jahr 2000 zu orientieren. Damals wies der Flughafen Zürich 326 000 Flugbewegungen aus.

Das Jahr 2000 als Ausgangslage mache Sinn, weil der Flughafen Zürich zu jener Zeit auch in der Bevölkerung breite Akzeptanz gefunden habe, sagte Fuhrer. Zurzeit seien Fachleute der Empa daran, den Richtwert wissenschaftlich sauber zu ermitteln. Die Resultate sollen im kommenden Frühling präsentiert werden.

Wie die Volkswirtschaftsdirektorin weiter erklärte, sei das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) einverstanden, die Grundidee eines solchen Richtwerts in den laufenden Gesprächen zum Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL-Prozess) zu berücksichtigen.

Die Einhaltung des Richtwerts wäre für die Zürcher Behörden verbindlich. Regelmässig müssten diese kontrollieren, dass die Zahl der vom Fluglärm stark gestörten Personen nicht überschritten wird.

Initiative mit schweren Nachteilen
Nach Ansicht von Fuhrer nimmt der Gegenvorschlag des Regierungsrats das Anliegen der Initiative auf, die Bevölkerung vor Fluglärm zu schützen. Zudem könnten die Nachteile, die mit einer Plafonierung der Flugbewegungen verbunden wären, vermieden werden.

Eine Plafonierung hätte massive volkswirtschaftliche Einschnitte zur Folge. Die ebenfalls verlangte neunstündige Nachtruhe würde bedeuten, dass die interkontinentale Anbindung des Flughafens Zürich praktisch verunmöglicht würde. So würde die Hub-Funktion wegfallen.

Gemäss dem Zürcher Regierungsrat gäbe es auch rechtliche Probleme. Einerseits könnte der Kanton Zürich die Initiative mangels Zuständigkeiten nicht selbständig umsetzen. Andererseits widerspreche das Begehren der Luftfahrtpolitik des Bundes. Schliesslich müsse auch internationales Recht respektiert werden.

Unique erfreut
Die Flughafen Zürich AG (Unique) hingegen begrüsste auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA, dass sich der Regierungsrat gegen die Plafonierung der Flugbewegungen ausspricht. Zum Gegenvorschlag konnte ihre Sprecherin Sonja Zöchling aber nichts sagen: Er müsse erst ausgearbeitet werden; derzeit sei vieles noch offen.

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