Private Detektive oder staatliche Überwacher?
02. Mai 2006, 23:43Versicherungen und einige Gemeinden setzen Detektive ein, um betrügerische Bezüge aufzudecken. Wer soll in Zürich den Missbrauch von Fürsorgegeldern untersuchen?
Von Peter Johannes Meier und Stefan Hohler
Was in der Stadt Zürich heiss diskutiert wird - der Einsatz von Privatdetektiven bei Missbrauch von Fürsorgeleistungen -, praktizieren Versicherungen seit Jahren: Bei Verdacht auf Betrug beauftragen sie Privatdetektive, die Leistungsbezüger zu observieren. Doch die Überwachungen sind arbeitsintensiv und teuer. Die Zürich-Versicherung rechnet mit mindestens 7500 Franken für eine Personenüberwachung. Darum würden sie nur sehr selten durchgeführt: etwa 50- bis 60-mal pro Jahr. Im ähnlichen Rahmen bewegen sich die Zahlen bei der Winterthur-Versicherung. Der Einsatz von Privatdetektiven ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: ein Schadensfall mit hohen finanziellen Ansprüchen und klare Verdachtsmomente für ein kriminelles Vorgehen.
30 Millionen Franken eingespart
Um Missbräuche zu bekämpfen, hat die Zürich-Versicherung einen zwanzigköpfigen Spezialdienst aufgebaut. Es setzt sich unter anderem aus mehreren ehemaligen Polizisten und einem Kriminologen zusammen. Auch die Winterthur-Versicherung arbeitet mit Spezialisten. Die Winterthur schätzt, im Jahr 2005 missbräuchliche Zahlungen über rund 30 Millionen Franken verhindert zu haben.
Ein besonders krasser Fall musste kürzlich das Zürcher Bezirksgericht beurteilen. Es sprach eine junge Frau schuldig, mit einem vorgetäuschten Schleudertrauma Versicherungsleistungen in der Höhe von rund 1,5 Millionen Franken erschlichen zu haben. Zur Aufklärung des Falls hatte ein Privatdetektiv wesentlich beigetragen.
Experten aus der Versicherungsbranche vermuten, dass rund 10 Prozent der Versicherungsleistungen betrügerisch eingefordert werden. Die Winterthur untersucht pro Jahr rund 3000 Fälle. In rund der Hälfte der Fälle werde ein Missbrauch auch nachgewiesen. In jedem zehnten Fall gehe es um teure Personenschäden, zum Beispiel ein Schleudertrauma.
Wenn die privaten Versicherungen auf diese Weise jährlich zweistellige Millionenbeträge einsparen, stellt sich die Frage, wie die öffentliche Hand Missbräuchen entgegenwirkt. Die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) setzt keine verdeckten Ermittler ein. Dennoch hat sie 2005 über das Controlling von Zahlungsflüssen und Dossiers 173,6 Millionen Franken ungerechtfertigte Forderungen aufgedeckt, was einer Missbrauchsquote von 5 Prozent entspricht. Die aktuelle Revision der IV sieht zwar vor, dass künftig externe Spezialisten bei der Bearbeitung von Verdachtsfällen beigezogen werden dürfen. Ob damit auch Detektive zum Einsatz kommen, ist aber offen - und umstritten. Private Versicherer erwarten aber eine bessere Zusammenarbeit mit dem staatlichen Versicherer. Die funktioniere heute nur punktuell, kritisiert die Zürich-Versicherung.
Auch die meisten Gemeinden verzichten heute auf die Observationen ihrer Fürsorgebezüger. Eine Ausnahme ist die Luzerner Gemeinde Emmen, die einen ehemaligen Polizisten für Recherchen und Überwachungen eingestellt hat. Die Gemeinde steht seither für einen Tabubruch, denn die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) lehnt solche Überwachungen ab. Dabei geht ein wichtiger Aspekt unter: «Wir setzen aus Überzeugung keine Privatdetektive für Observationen ein», betont der Emmer Sozial- und Vormundschaftsdirektor Rolf Born (FDP). «Ich hätte persönlich grosse Mühe, hochsensible Daten über Fürsorgebezüger an Private zu übergeben. Die Gemeinde bleibt ja letztlich für den korrekten Umgang mit den Daten verantwortlich.» Ein anderes Problem sei das Verhalten der Privatdetektive gegenüber den Klienten, zum Beispiel wenn es zu Gewalttätigkeiten komme. «Als Gemeinde können wir das Verhalten eines Privatdetektivs kaum beeinflussen, tragen aber letztlich die Verantwortung dafür.»
Sozialhilfebezüger in Emmen werden von Beginn weg darüber aufgeklärt, dass sie mit einer Überprüfung durch den Inspektor rechnen müssen, wenn ein entsprechender Verdacht vorliege.
Bis heute seien bei Observationen keine technischen Mittel wie Foto- oder Filmkameras eingesetzt worden. Der Inspektor erhält die Aufträge nicht direkt von Sozialarbeitern. Diese müssen einen Antrag an die Direktion stellen, die dann entscheidet.
Anders werden verdächtige Bezüger in Olten und in Grenchen überwacht. Die Gemeinden arbeiten mit dem privaten Überprüfungsdienst SoWatch zusammen, der vom ausgebildeten Sozialarbeiter Ulrich Bohren gegründet wurde. Das Einmannunternehmen nimmt Observationsaufträge von Vertragsgemeinden entgegen, beauftragt damit aber Privatdetektive. «Auf diese Weise ist eine klare Trennung zwischen Sozialarbeiter und Überwacher garantiert», sagt Bohren, der nicht als Vermittlungsdienst für Privatdetektive verstanden werden will. «Wir arbeiten nur mit Gemeinden zusammen, die einen Rahmenvertrag unterzeichnet haben.» Dazu gehört auch die Aufklärung der Fürsorgebezüger über eine mögliche Überwachung. Aufträge werden auch bei SoWatch nicht von einzelnen Sozialarbeitern, sondern von der vorgesetzten Behörde entgegengenommen.
Polizisten statt Detektive
In der Stadt Zürich zeichnet sich auf politischer Ebene eine Mehrheit für eine Überwachungsmöglichkeit von Fürsorgebezügern ab. Während Sozialvorsteherin Monika Stocker dies grundsätzlich ablehnt, haben sich SVP und die FDP dafür ausgesprochen. Die SVP lanciert eine entsprechende Volksinitiative, und die FDP wird morgen Mittwoch eine Motion mit ähnlichem Inhalt im Gemeinderat einreichen. Auch Koni Loepfe, Präsident der städtischen SP, spricht sich für verdeckte Ermittler aus. Er will das Anliegen in die städtische Sozialbehörde einbringen, deren Mitglied er ist. Das fünfzehnköpfige Gremium tagt heute Dienstag.
Auf kantonaler Ebene wird die Entwicklung mit Skepsis beobachtet. «Wir sind grundsätzlich gegen den Einsatz von Sozialdetektiven», sagt Ruedi Hofstetter, Leiter des kantonalen Sozialamtes. Das Abklären, ob jemand rechtmässig Leistungen beziehe, sei eine zentrale Aufgabe der Sozialarbeiter. «Wenn schon, müsste hier investiert werden, um die interne Kontrolle zu verbessern.» Und wo ein begründeter Verdacht auf betrügerische Leistungsbezüge vorliege, sei eine Anzeige bei der Polizei das einzig richtige Vorgehen. Nur die Untersuchungsbehörden verfügten letztlich über die nötigen Kompetenzen, einen solchen Fall korrekt zu untersuchen.
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