Zürich

Niederlage für Südanflug-Gegner

30. August 2006, 12:00

Die Gegner der Südanflüge auf den Flughafen Zürich-Kloten sind vor Bundesgericht abgeblitzt. Die Südanflug-Verfahren und das Beschwerdeverfahren zum vorläufigen Betriebsreglement sind zu Recht vereinigt worden.

Die Vereinigung der beiden Verfahren war von der Instruktionsrichterin der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt Ende Juni 2006 verfügt worden.

Dagegen erhoben der Verein «Flugschneise Süd-Nein» und die «Interessengemeinschaft Chapf» sowie insgesamt mehr als 260 Personen Beschwerde ans Bundesgericht. Sie befürchteten eine massive Verfahrensverzögerung und verlangten deshalb, dass die Verfahrensvereinigung aufgehoben und die Notwendigkeit der Südanflüge auf Piste 34 selbstständig und vorab entschieden wird.

Auf Beschwerde nicht eingetreten
Dem Argument der Verfahrensverzögerung konnte das Bundesgericht aber nichts abgewinnen. Mit der Instruktionsrichterin gehen die Lausanner Richter davon aus, dass mit der Genehmigung des vorläufigen Betriebsreglements im März 2005 das Südanflug-Verfahren gar nicht mehr eigenständig vorangetrieben und abgeschlossen werden kann.

Die Verfahrensvereinigung stellt deshalb für die Südanflug-Gegner nach Meinung des Bundesgerichts kein nicht wieder gutzumachender Nachteil dar, weshalb auf ihre Beschwerde gar nicht eingetreten wird.

(Urteil 1Al.138/2006 vom 17. August 2006)

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