Zürich

Zwei Zahlen statt eines komplizierten Index?

08. September 2006, 11:45

Rita Fuhrer steht mit dem Fluglärm-Index unter Beschuss. Der Kantonsrat könnte dem Volk einen anderen Gegenvorschlag vorlegen – mit 320 000 statt 250 000 Bewegungen.

Von Roger Keller

Zürich. – Der Gegenvorschlag von Regierungsrätin Rita Fuhrer (SVP) zur Plafonierungsinitiative wird hart kritisiert, obwohl dieser die Lärmbetroffenheit der Bevölkerung mitberücksichtigt. Besonders ungnädig fiel das Echo auf ihren Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) in der Südanflugschneise aus. Doch weil an der Urne nicht allein die Betroffenen und Organisierten entscheiden werden, muss dies noch nicht viel bedeuten. Eine repräsentative Umfrage des Gewerbeverbandes hat jedenfalls gezeigt, dass die Chancen der Volksinitiative eher schlecht stehen, weil die Forderung als zu radikal empfunden wird. Mit einer Verfassungsänderung verlangen die Initianten, der Kanton müsse – vor allem beim Bund – darauf hinwirken, dass in Kloten pro Jahr nicht mehr als 250 000 Flugbewegungen abgewickelt werden (heute: 267 000) und dass die Nachtruhesperre von sieben auf neun Stunden ausgedehnt wird.

Wie geht es nun weiter? Die Volksinitiative kommt – sofern sie nicht aus politischen Gründen noch zurückgezogen wird – auf jeden Fall an die Urne. Der Entscheid im Kantonsrat über die Initiative wird damit nur eine Abstimmungsempfehlung zuhanden des Volkes sein. Das ist so, weil es sich um eine ausformulierte Volksinitiative für eine Verfassungsänderung handelt.

Anders präsentiert sich die Situation des Gegenvorschlages mit dem ZFI: Er kommt nur vor das Volk, wenn dies der Kantonsrat beschliesst, denn die Regierung hat kein Direktantragsrecht ans Volk. Sagt der Kantonsrat dazu – spätestens Anfang Juli 2007 – Nein, kann Rita Fuhrer den ZFI beerdigen. Dann wäre es möglich, dass die Initiative allein vor das Volk kommt. Weil mildere Gegenvorschläge beim Volk aber oftmals die besseren Chancen haben als radikale Initiativen, ist die Verlockung für die Politiker und Politikerinnen gross, dem Volksbegehren einen solchen gegenüberzustellen.

Weites Feld für Gegenvorschläge

Dabei eröffnen sich dem Kantonsrat sehr viele Möglichkeiten. So könnte er den ZFI-Vorschlag der Regierung ändern – indem er zur Berechnung des ZFI im Gesetz zum Beispiel einen anderen Ausgangswert bestimmt. Der Regierungsrat hat diesen auf die 325 000 Bewegungen des Rekordjahres 2000 festgelegt, um dem Flughafen eine Wachstumsperspektive über diesen Wert hinaus zu ermöglichen. Der Kantonsrat könnte auch einen CVP-Antrag an Stelle des ZFI zum Gegenvorschlag erheben, der 320 000 Bewegungen und eine Nachtruhe von sieben Stunden (wie bisher) postuliert. Selbstverständlich sind auch Gegenvorschläge mit anderen Zahlen möglich – wobei diese vor allem ein Druckmittel gegenüber dem Bund sind, der die Luftfahrtpolitik bestimmt.

Eine weitere Variante wäre es, die Forderung der ebenfalls pendenten Behördeninitiative von 69 Gemeinden vorwegzunehmen und den Inhalt dieses Begehrens dem Volk als Gegenvorschlag vorzulegen. Die Behördeninitiative postuliert, wie die CVP, maximal 320 000 Bewegungen, aber eine auf acht Stunden ausgedehnte Nachtruhe. Dies geht der CVP und den meisten Bürgerlichen zu weit, weil der Flughafen damit Konkurrenznachteile erleiden und diverse Interkontinentalflüge nicht mehr wettbewerbsfähig durchführen könnte. Die Behördeninitiative käme nicht automatisch vor das Volk, erst recht nicht bald, weil sie der Volksinitiative terminlich weit hinterherhinkt. Der Kantonsrat müsste sie mit mindestens 60 von 180 Stimmen erst einmal vorläufig unterstützen, ehe er sie auf Grund eines Berichts des Regierungsrates nach 18 Monaten weiterbehandeln könnte.

Umstritten ist die Frage, wie viele Gegenvorschläge das Kantonsparlament einer Volksinitiative gegenüberstellen kann. In der neuen Kantonsverfassung ist von «einem» Gegenvorschlag die Rede; der Kantonsrat müsste sich also auf einen einigen. Gleichzeitig sieht die Verfassung aber auch vor, dass er bei Volksabstimmungen «ausnahmsweise» eine «Variante» vorlegen kann. Würde der Kantonsrat eine solche «Variante» konstruieren, wäre die Abstimmungsfrage allerdings so kompliziert wie wohl noch nie: Neben drei Hauptfragen stünde dann auf dem Abstimmungszettel nicht nur eine Stichfrage, sondern deren drei für den Fall, dass das Volk dreimal oder zweimal Ja sagen würde.

Was machen die Bürgerlichen?

Ebenso unabsehbar ist zurzeit noch, wie die politischen Frontlinien verlaufen werden. Klar ist, dass die SP und die Grünen für die Volksinitiative votieren werden. Und die SVP dürfte dem ZFI vorsichtig positiv gegenüberstehen, um ihrer einzigen Regierungsrätin im Wahlkampf nicht in den Rücken zu fallen. SVP und FDP geht es vor allem darum, die Volksinitiative zu bodigen – wie auch immer. Doch sowohl in der SVP wie in der FDP gibt es in den vom Fluglärm besonders betroffenen Gebieten Befürworter einer Plafonierung. Ob sich diese im Kantonsrat auch tatsächlich so äussern werden, ist eine der ungewissen Fragen, die das Geschäft entscheidend beeinflussen könnten.

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