Führerausweis-Entzug in der eigenen Stube

12. September 2006, 22:15

Wer in seiner Wohnung von der Polizei mit einem Vollrausch erwischt wird, muss mit einem «Billett-Entzug» rechnen.

Von Stefan Hohler

Margrit W. versteht die Welt nicht mehr. Seit 32 Jahren fährt sie Auto - nach eigenen Angaben unfallfrei. Und ausser einer Busse vor 20 Jahren wegen FiaZ (Fahren in angetrunkenem Zustand) habe sie es noch nie ernsthaft mit der Polizei zu tun gehabt. Seit knapp einem Jahr darf sie aber nicht mehr Auto fahren. Das Strassenverkehrsamt hat ihr den Führerausweis entzogen - weil sie von der Polizei in ihrer Wohnung mit 2,85 Promille Alkohol im Blut erwischt wurde.

Margrit W., eine 52-jährige Fürsorgeempfängerin, hatte mit ihrem Freund einen heftigen Streit. Es sei aber nicht zu Tätlichkeiten gekommen, sagt sie. Trotzdem alarmierte eine Freundin, mit welcher Margrit W. an diesem Abend telefoniert hatte, die Polizei. Diese kam in ihre Wohnung in einer Zürcher Seegemeinde und intervenierte zwischen dem Paar. Zudem mussten die beiden einen Alkoholtest machen. Das Resultat: Bei Margrit W. stellten die staunenden Beamten einen Alkoholgehalt von 2,85 Promille fest; bei ihrem Freund waren es 1,4 Promille.

In der Folge verfassten die Polizisten einen Rapport und schickten eine Kopie dem Strassenverkehrsamt, Dienstabteilung Administrativmassnahmen (Ama), zu. Hier läuteten die Alarmglocken. «Wenn bei einem Alkoholtest 2,85 Promille gemessen werden, ist eine Alkoholsucht nahe liegend», sagt Ama-Chef Carlo Gsell. In der Regel würde man ab 2,5 Promille einen so genannten Sicherungsentzug vornehmen. Das heisst, der Führerausweis wird auf unbestimmte Zeit eingezogen. Der Sicherungsentzug dauert so lange, bis eine amtsärztliche oder verkehrspsychologische Untersuchung ergibt, dass die Person wieder fahrtauglich ist.

Bei weitem kein Einzelfall

Im Fall Margrit W. hiess dies: Die Frau hätte am Institut für Rechtsmedizin eine verkehrsmedizinische Abklärung über ihre Fahreignung machen müssen. Kostenpunkt: rund 600 Franken, wie sie sagt. «Zudem hätte ich abstinent leben und alle 14 Tage eine Blutentnahme zur Alkoholkontrolle durchführen müssen.» Das wollte und konnte sie nicht. Die Konsequenz: Das «Billett» bleibt bis auf weiteres bei den Behörden, und ihr Auto - Ironie des Schicksals - darf nur ihr Freund lenken. Denn man habe sich nach dem Streit wieder gefunden und lebe weiterhin zusammen. Gemäss Gsell hatte der Mann mit einem Promillegehalt von 1,4 noch Glück gehabt. Denn Personen, die mit 1,8 Promille getestet würden, attestiere man eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für ein Suchtproblem.

Der Fall Margrit W. mag für aussen Stehende aussergewöhnlich sein, für Carlo Gsell aber ein Routinefall. Das kantonale Strassenverkehrsamt führt jährlich mehrere Hundert Sicherungsentzüge durch. Dies ist nicht nur bei Alkohol,- Drogen- oder Medikamentenmissbrauch der Fall, sondern auch bei ungenügender körperlicher oder geistiger Leistungsfähigkeit. Beispielsweise wenn ein Arzt bei einem älteren Patienten eine Demenz feststellt und einen Hinweis an das Strassenverkehrsamt macht. «Unser Ziel ist es, Personen, denen die Fahreignung abgeht, mit allen Mitteln vom Verkehr fern zu halten», beschreibt Gsell die Doktrin des Strassenverkehrsamtes.

Zürich

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