Autoarmes Wohnen erleichtern
15. Oktober 2006, 21:59Wer kein Auto hat, soll auch keine Pflichtparkplätze bauen müssen, verlangen Grüne und EVP. Rechtlich unmöglich, meint der Stadtrat, will aber autoarmes Wohnen erleichtern.
Von Jürg Rohrer
Zürich. - Anstoss für die Motion von Bastien Girod (Grüne) und Ernst Danner (EVP) war im Juni das Projekt der Baugenossenschaft Zurlinden, die im Sihlbogen in Leimbach 200 Wohnungen ohne Parkplätze bauen möchte. Mit ihrem Vorstoss verlangen die beiden Stadtzürcher Parlamentarier, die städtische Parkplatzverordnung sei so zu ergänzen, dass Grundeigentümer von der Parkplatzpflicht befreit werden, wenn sie sich verpflichten, nur autofreie Nutzungen zuzulassen. Diese Verpflichtung müsste als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung formuliert und im Grundbuch eingetragen sein.
42 Prozent der Haushalte ohne Auto
Zur Begründung heisst es, die Vorschrift, teure Pflichtparkplätze zu erstellen, bestrafe jene, die autofrei leben wollten, und stehe im Widerspruch zum Ziel, den Autoverkehr zu reduzieren. Auch stelle die Vorschrift einen ungerechtfertigten Eingriff in den Markt dar, verhindere sie doch, dass die Nachfrage nach autofreiem Wohnen befriedigt werden könne. 42 Prozent der Haushalte in der Stadt Zürich sind autofrei - in ländlichen Regionen bloss etwa 20.
Der Stadtrat lehnt die Motion ab, weil sie unvereinbar sei mit der übergeordneten Gesetzgebung. Das kantonale Planungs- und Baugesetz verlangt bei Wohnbauten eine ausreichende Zahl von Parkplätzen, damit die Autos nicht auf den Strassen abgestellt werden. Er sei aber grundsätzlich gewillt, den bestehenden Spielraum zur Förderung autoarmer Nutzungen auszuschöpfen, schreibt der Stadtrat weiter, und wolle prüfen, wie die Parkplatzverordnung angepasst werden müsste, um autoarme Wohnbauprojekte zu ermöglichen. Deshalb will er die Motion wenigstens in Form eines unverbindlichen Postulats entgegennehmen.
Schwer nachzuprüfen
In einem Bericht vom Mai dieses Jahres äussert sich der Stadtrat nicht besonders euphorisch über die Chancen autoarmer Wohnformen. Das Umsteigepotenzial sei gering, der Beitrag zur Umweltentlastung klein. Auch zeigten die Wohnbaugenossenschaften wenig Interesse an einem solchen Vermietungskriterium. Schwierig sei ferner, die Autofreiheit der Bewohner langfristig zu sichern. «Was geschieht, wenn jemand, der sich vertraglich zur Autofreiheit verpflichtet hat, später aber auf ein Auto angewiesen ist?» Die Gefahr bestehe, dass irgendwann doch Autos angeschafft und die Fahrzeuge auf dem öffentlichen Grund abgestellt würden.
Anderseits räumt der Stadtrat ein, dass ein autoarmes Wohnbauexperiment das Wohnumfeld kleinräumig verbessern und für die Stadt einen Imagegewinn bedeuten könnte. Deshalb soll die Parkplatzverordnung, wie schon oben erwähnt, überprüft werden. Im Rahmen der Revision des Planungs- und Baugesetzes will sich die Stadt ebenfalls in dieser Hinsicht beim Kanton einbringen.
Kein städtisches Projekt
Für den Stadtrat denkbar ist überdies, Land im Baurecht für ein autoarmes Wohnprojekt abzutreten. Autoarmes Wohnen aber einem Bauträger vorschreiben oder ein eigenes Projekt lancieren, das will er nicht.
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