Zürich

Steueramt spürt Boykott nicht

20. November 2006, 23:34

Rund tausend Personen machen am Steuerboykott mit, behaupten die Südanflug-Gegner. Die Steuerämter dagegen sagen, sie würden nichts davon spüren.


Von Stefan Hohler

«Baumann & Co: Steuerstreik wegen Fluglärm» Dies schrieb der «SonntagsBlick» am 24. September. Auf dem Foto sah der Leser den 49-jährigen TV-Entertainer und Werber Frank Baumann, der mit grimmiger Miene und Kopfhörer gegen den Fluglärm protestiert - sein Haus in Gockhausen liegt direkt in der Südanflugschneise. Frank Baumann, so der Artikel, sei einer der rund tausend Personen, die sich am Steuerboykott beteiligen. Man wolle dem Bund die Steuern erst wieder zahlen, wenn die rechtswidrigen Südanflüge eingestellt würden, heisst es auf der Homepage der Steuerboykotteure. Im vergangenen Jahr hätten rund tausend Personen mitgemacht, dieses Jahr werde es ein Vielfaches davon sein. Die Steuerausfälle für Bund, Kanton und Gemeinden würden sich inzwischen auf rund 20 Millionen Franken belaufen.

Das ist reines Wunschdenken. Denn Frank Baumann hat seine Steuern immer bezahlt, wie er auf Anfrage sagt. Er habe nur gesagt, dass er diese Form von zivilem Ungehorsam gut finde und das Anliegen unterstütze. So wie Baumann denkt offenbar auch die grosse Mehrheit der angeblich tausend Steuerboykotteure, die ihren Obolus an Bund, Kanton und Gemeinde zwar zähneknirschend - aber trotzdem - bezahlt.

Ein paar Dutzend böse Briefe und sogar Drohungen habe es im Zusammenhang mit den direkten Bundessteuern 2003/04 gegeben, räumt Robert Huber, Chefinspektor des kantonalen Steueramtes, ein. Bei den Einschätzungen habe es rund 130 Einsprachen von Bewohnern aus den betroffenen Gemeinden gegeben, die sich gegen die Veranlagung wehrten. Aber die meisten hätten dann im Mahnverfahren gezahlt.

Wollen keinen «Tolggen» im Reinheft

Zwar müsse das kantonale Steueramt bei rund 650'000 bis 700'000 natürlichen Personen Tausende von Mahnungen versenden. «Aber es sind momentan nur fünf Fälle, die gegen die Mahnung Rechtsvorschlag mit der Begründung Fluglärm erhoben haben», sagt Huber. Die genauen Zahlen vom letzten Jahr habe man noch nicht, aber es gebe «keine Spur von einem Flächenbrand». Die Eintreibeverfahren im Zusammenhang mit den Mahnungen würden ordentlich fortgesetzt.

Auch in den betroffenen Gemeinden in der Anflugschneise ist von einem Steuerboykott nichts zu spüren. Man habe zwar einzelne Anfragen von Steuerpflichtigen, die mit einem Boykott drohen, erhalten, sagt der Dübendorfer Stadtschreiber Rolf Butz. Aber als man den Leuten die Konsequenzen aufzeigte, hätten sie eingelenkt: «Die Leute wollen keinen Tolggen im Reinheft.» Auch in Egg, Maur, Zollikon und Zumikon heisst es bei den Steuerämtern und Gemeindeschreibern unisono: «Keine Spur von Steuerboykott.»

«Passiver und stiller Widerstand»

Dem widersprechen die vom Südanflug-Betroffenen, die als Protest die Bundessteuern boykottieren, vehement. Es seien im Zusammenhang mit dem Steuer-Boykott schon zahlreiche Rechtsöffnungsprozesse geführt worden, sagt ein «Schneiser», der nicht namentlich genannt werden will. Dabei habe das Steueramt immer verloren und musste sogar Prozessentschädigungen zahlen.

Dass die Betroffenen ihre Steuerverweigerung beim Steueramt nicht explizit als Protestmassnahme deklarieren, sei Absicht. «Wir leisten passiven und stillen Widerstand. So lange bis die Südanflüge weg sind.» In der Raum- und Richtplanung sei nie von Südanflügen die Rede gewesen, Beschwerden gegen die Südanflüge würden von den zuständigen Instanzen einfach nicht behandelt, der Staat habe sich vom Prinzip «Treu und Glauben» verabschiedet.

Bundessteuern seit 2003 nicht bezahlt

Ein Steuerboykotteur sagt, er habe seit 2003 keine direkten Bundessteuern mehr bezahlt. Zwar hat auch er die Steuererklärungen ausgefüllt und abgeschickt, auf die Rechnungen des Steueramtes und auf die Mahnungen aber nicht reagiert. Gegen die Betreibung erhob er Rechtsvorschlag. Als er die Vorladung vor den Rechtsöffnungsrichter erhielt, machte er vor Gericht geltend, nie eine Veranlagungsverfügung erhalten zuhaben. Somit könne diese auch nicht rechtskräftig sein. Das Gericht gab ihm Recht. Es wies das Rechtsöffnungs- begehren ab und verpflichtete die Steuerbehörde, ihm eine Prozessentschädigung zu bezahlen. Kurze Zeit später wurde dem Steuerpflichtigen eine neue Veranlagungsverfügung zugestellt - diesmal per Einschreiben. Bezahlt hat er immer noch nicht.

Er wisse von anderen Steuerpflichtigen, die einfach nicht zahlen, sagt der Steuerboykotteur. Und bisher sei noch nichts geschehen. Das Steueramt, so die Boykotteure, müsse so lange jeden Franken mühsam eintreiben, bis die Südanflüge weg sind. «Dann werden wir die Steuern wie früher wieder bezahlten», verspricht der «Schneiser».

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