Zürich

19 Varianten und keine Vorentscheidung

08. Dezember 2006, 16:37

Für den Betrieb des Flughafens Zürich hat der Bund neunzehn technisch mögliche Varianten vorgelegt. Anflüge sind dabei aus Norden, Osten und Süden sowie in Kombination möglich. Zwölf Varianten erfordern Änderungen an Pisten.

Zum Nationalfeiertag herrscht eine Sonderregelung.
Zum Nationalfeiertag herrscht eine Sonderregelung.
Der heute vorgelegte Bericht soll als Grundlage für die politische Diskussion über die Neuregelung der An- und Abflüge in Zürich dienen. Er wurde im Rahmen des Prozesses für den Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) zusammen mit der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich und der Flughafenbetreiberin Unique ausgearbeitet. Der SIL soll der Bevölkerung und dem Flughafen für rund 25 Jahre Rechts- und Planungssicherheit geben.
Anflugsszenarien aus drei Richtungen
Die neunzehn technisch möglichen Betriebsvarianten enthalten die Möglichkeiten von Anflügen aus Norden, Osten und Süden und in Kombinationen, die unterschiedliche Anforderungen an die Infrastruktur der Pisten stellen.

Sieben Varianten kommen mit dem heutigen Pistensystem aus. Sechs Szenarien erfordern eine Verlängerung der in der Tendenz in Nord-Süd-Richtung ausgelegten Pisten 10–28 und 14–32. Weitere sechs Varianten setzen ein Parallelpisten-System voraus, das aus topografischen Gründen nur in Nord-Süd-Richtung möglich wäre.

Neun Szenarien ohne Restriktionen Deutschlands
Zehn Varianten halten die Restriktionen der deutschen Verordnung ein. Die anderen gehen davon aus, dass der deutsche Luftraum flexibler genutzt werden kann, als dies heute wegen der Sperrzeiten möglich ist. Dafür wäre eine neue Vereinbarung mit Deutschland erforderlich.
Kein System ohne klare Nachteile
Die Bewertung der Betriebsvarianten ergibt insgesamt Vorteile für die sechs Varianten mit Pistenverlängerungen, vor allem in Bezug auf die Lärmbelastung. Mittel- und langfristig decken diese Konzepte die prognostizierten Flugbewegungen jedoch nicht ab.

Die sechs Varianten mit einem Parallelpisten-System haben dagegen klare Vorteile bei der Leistungsfähigkeit. Diesen stehen Nachteile beim Flächenverbrauch und durch Beeinträchtigungen von Schutzgebieten gegenüber, ausserdem bei den Investitionen und der Umweltbelastung durch Schadstoffausstoss und teilweise auch Lärm.

Die sieben Szenarien mit dem heutigen Pistensystem zeigen deutliche Nachteile bei der Leistungsfähigkeit. In allen Pistenzuständen ergibt die Nordausrichtung, ergänzt mit Ostkonzepten die besten Resultate, wie dem Bericht zum SIL-Prozess zu entnehmen ist.

Noch keine Vorentscheidung getroffen
Eine Entscheidung, welche Ideen weiter vertieft werden sollen, ist noch nicht gefällt. Die politische Diskussion der Varianten zwischen Bundesstellen, dem Kanton Zürich und den Nachbarkantonen sowie der Flughafenbetreiberin Unique soll im Frühjahr 2007 beginnen.

Die vorliegenden Betriebsvarianten aus dem SIL-Prozess bilden auch die Grundlage für weitere Gespräche zwischen der Schweiz und Deutschland über eine Neuregelung der An- und Abflüge über süddeutsches Gebiet. Bis ein neues Betriebsreglement vorliegt, das die An- und Abflugverfahren definitiv festlegt, werden noch mehrere Jahre vergehen.

Jahrelanges Ringen um einen Kompromiss
Seit Jahren wird um An- und Abflugrouten, um Nachtsperren und um die maximal zulässige Anzahl Flugbewegungen am Flughafen Zürich gestritten. Ein runder Tisch, an dem auch die vom Fluglärm betroffenen Gemeinden vertreten waren, kam beinahe zu einem Kompromiss, scheiterte dann aber doch. Auch eine Mediation blieb erfolglos.

Schliesslich lancierte der Bund 2004 einen neuen SIL-Prozess. Bei der Erarbeitung eines machbaren Betriebs am Flughafen konnten nun aber die Gemeinden nicht mehr mitreden, sondern nur der Standortkanton Zürich und die Nachbarkantone Aargau und Schaffhausen.

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