Schärferes Sozialhilfegesetz
15. Januar 2007, 14:29Das Zürcher Sozialhilfegesetz wird verschärft. Der Kantonsrat hat heute Anträge der Linken abgelehnt. Frühestens in vier Wochen findet die Schlussabstimmung statt.
SP und Grüne wehrten sich gegen den Passus, dass die Sozialbehörden der Gemeinden die Sozialhilfeleistungen zwingend kürzen müssen, wenn die Hilfesuchenden gegen gewisse Auflagen verstossen. Ihr Antrag, eine Kann-Formulierung – wie ursprünglich vom Regierungsrat vorgesehen – einzufügen, wurde mit 96 zu 73 Stimmen abgelehnt.Die Behörden behielten auch mit der schärferen Formulierung ihren Ermessensspielraum, betonte der zuständige Regierungsrat Ruedi Jeker (FDP). So könnten sie entscheiden, welche Kürzung sie für «angemessen» halten. Auch die «Zumutbarkeit» einer Arbeit, die ein Hilfesuchender nicht annehmen will, sei von den Instanzen zu beurteilen.
Gegen SKOS-Richtlinien
Nach Ansicht der Grünen widerspricht das «Zwangsmodell» für die Kürzungen dem von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) vorgesehenen «Chancenmodell». Dieses lege ein Sozialhilfe-Minimum fest und gebe finanzielle Anreize für Bemühungen zur Wiedereingliederung.Die SP setzte sich ein für mehr Entscheidungskompetenz für die kommunalen Behörden. Auch die EVP schloss sich dem Anliegen einer moderateren Lösung an.
Die Soll-Formulierung verhindert gemäss FDP willkürliche Sozialhilfe. Die Gemeinden behielten die Entscheidungskompetenz über das Erlassen von Auflagen und über den Umfang der Kürzungen. Für die SVP muss verhindert werden, dass dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird.
Keine Chance hatte auch der Antrag von SP und Grünen, auf eine Strafbestimmung zu verzichten. Wenn jemand durch unwahre oder unvollständige Angaben unrechtmässig Leistungen erwirkt habe, sei die Pflicht zur Rückerstattung Strafe genug, argumentierten sie. Der Antrag, auf Bussen zu verzichten, wurde mit 105 zu 61 Stimmen abgelehnt.
Die Schlussabstimmung findet frühestens in vier Wochen statt.














