Strafrechtler kritisiert Filmverbot
10. Februar 2007, 09:49Die Stadtpolizei verbietet die Vorführung des Pasolini-Films «Salò oder die 120 Tage von Sodom». Daniel Jositsch, Professor für Strafrecht, findet den Entscheid fragwürdig.
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Von Benno Gasser
Morgen hätte in der Kirche St. Jakob der letzte Film des italienischen Filmregisseurs Pier Paolo Pasolini gezeigt werden sollen – als Abschluss der seit 28. Dezember laufenden Retrospektive. Daraus wird nichts. Eine Aussprache zwischen den Organisatoren vom Kino Xenix und der Polizei konnte die Fronten nicht aufweichen. Die Polizei blieb bei ihrer Androhung, den Film zu konfiszieren, falls er gezeigt werde. Programmationsleiter Beat Schneider will einen Skandal vermeiden und verzichtet auf die Vorführung.
Pasolinis Werk von 1975 sorgte immer wieder für Schlagzeilen und ist mit seinen Folter-, Sex- und Gewaltszenen nur für hartgesottene Zuschauer geeignet. In Zürich wurde der Film bereits einige Male gezeigt. Zuletzt war er 1999 im Filmpodium zu sehen. Warum «Salò oder die 120 Tage von Sodom» plötzlich de facto mit einem Aufführungsverbot belegt wird, kann Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch nicht nachvollziehen.
Stadtpolizei: DVD-Beschlagnahme nicht ausgeschlossen
Obwohl die Übergänge von Kultur zu Pornografie fliessend seien, ist für den Rechtsexperten der kulturelle Wert von Pasolinis Werk unbestritten. Im Film sind zwar strafrechtlich relevante Szenen mit menschlichen Ausscheidungen und brutaler Gewalt zu sehen. Trotzdem wird dem Film künstlerischer Wert zugesprochen, was ihn laut Gesetz entlasten könnte. Ein Bundesgerichtsurteil zu diesem Thema stützt Jositschs Aussage. Der Strafrechtsprofessor meint, die Polizei müsste eigentlich alle in den Shops erhältlichen «Salò»-DVDs beschlagnahmen. Stadtpolizei-Sprecher Mario Cortesi sagt, dass bei allfälligen Anzeigen auch diese DVDs konfisziert würden.Hätten die Organisatoren der Pasolini Retrospektive den umstrittenen Film trotzdem gezeigt, wären sie laut Jositsch bei einem Prozess vermutlich straffrei geblieben. Obwohl es sich um einen juristischen Graubereich handelt, ist es für ihn klar, dass es sich beim Pasolini-Film um etablierte Kultur handelt. Einen weiteren Beleg sieht er darin, dass «Salò» ein Film mit politischer Aussage ist, bei dem die Sex- und Gewaltszenen nicht omnipräsent sind. Der Artikel 197.3 des Strafgesetzbuches, auf den sich die Polizei beruft, wird vor allem bei Fällen mit Kinderpornografie angewandt.
An Stelle des Films wird morgen Sonntag um 17.15 Uhr eine Podiumsdiskussion lanciert. Die Pasolini-Retrospektive war nach Aussagen der Veranstalter ein Erfolg. Sie wurde von über 3000 Menschen besucht.
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