Zürich

Stocker schaltet Justiz ein

03. März 2007, 22:59

Nach Medienberichten über Zürcher Sozialhilfebezüger hat Stadträtin Monika Stocker Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung erstattet.

Von Martin Huber

Zürich. - Die Sozialvorsteherin (Grüne Partei) reagiert damit auf zwei kürzlich in der «Weltwoche» erschienene Artikel. Darin werden, gestützt auf Akten der Stadtzürcher Sozialhilfe, Fälle von Personen und Familien geschildert, die Sozialhilfe von 5000 Franken oder mehr beziehen sollen, angeblich nach wie vor ein Auto besitzen oder sich gar eine Haushalthilfe leisten können. Die Klienten werden nicht namentlich erwähnt, sondern sind anonymisiert. Das Blatt hat die Fallakten, aus denen es zum Teil wörtlich zitiert, nach eigenen Angaben von einem Insider erhalten.

Die vertraulichen Akten seien unrechtmässig an die Öffentlichkeit gelangt, sagte Stocker gestern. Deshalb habe sie Strafanzeige gegen unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung erstattet. Dazu sei sie von Amtes wegen verpflichtet. Die Herausgabe von Klientendaten sei «ein grober Verstoss gegen das Datenschutzgesetz». Diese Daten gehörten zu den schützenswertesten überhaupt. Die Klientendaten stehen laut Stocker «unter hohem Verschluss», nur wenige Personen hätten Zugriff darauf. Beim Stellenantritt unterschreiben Mitarbeitende ein so genanntes Datenschutz-Revers. Dies verpflichtet sie, keine Klientendaten an Dritte weiterzugeben. Wo das Leck entstanden sein könnte, bei Mitarbeitenden oder in der aus Politikern aller Parteien zusammengesetzten Sozialbehörde, wollte sie nicht kommentieren. «Das ist Sache der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.»

Mit den geschilderten Fällen wollte die «Weltwoche» nach eigenen Angaben aufzeigen, dass das von Stocker initiierte Chancenmodell nach dem Motto «Arbeit statt Fürsorge» falsche Anreize produziere und es sich für Sozialhilfebezüger gar nicht lohne, zu arbeiten. Zudem gehe Fürsorge oft auch an Ausländer, die gar nicht mehr in der Schweiz lebten. Stocker wollte sich gestern zu den einzelnen Fällen nicht äussern: «Wie üblich, nehme ich in den Medien keine Stellung zu Einzelheiten aus der Fallführung.» Und was sagt sie zu den Vorwürfen gegen ihre Sozialpolitik und zur angeblichen Verschleuderung von Fürsorgegeldern? Stocker: «Die Zeitungsartikel sind jenseits von jeder Sachlichkeit. Wer mich kennt, wer die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) kennt und wer die Sozialhilfe kennt, der weiss, dass wir seriöse Arbeit leisten.» Die Kritik am Chancenmodell sei völlig unhaltbar. «Arbeitsintegration ist eine Erfolgsgeschichte und wird in der ganzen Schweiz systematisch eingeführt in der Sozialhilfe, weil sie funktioniert.» Stocker sieht in den Artikeln «eine Kampagne gegen mich, die Skos, die Sozialhilfe und die ausländische Bevölkerung». Sie nehme diese Kampagne durchaus ernst und habe die nötigen Schritte eingeleitet. «Aber damit hat es sich, denn eine Kampagne kann man kaum je auf der Sachebene kontern.» Der Zeitpunkt der Veröffentlichung sei wohl nicht ganz zufällig, vermutet sie weiter und verweist auf die am Montag von der Stadtzürcher SVP eingereichte Volksinitiative gegen Sozialhilfemissbrauch.

Doch deuten die der «Weltwoche» zugespielten Akten nicht darauf hin, dass es unter Sozialarbeitern in Zürich rumort und manche der Ansicht sind, es würden oft zu hohe Beträge ausbezahlt? «Diesen Verdacht weise ich klar zurück», sagte Stocker. Es gebe in jedem Betrieb unzufriedene Leute. Aber bevor klar sei, wo das Leck ist, seien dies unzulässige Spekulationen.

Für FDP-Kantonsrat Urs Lauffer, Vizepräsident der 15-köpfigen Sozialbehörde, ist es «ein Skandal», dass solche Fallakten an Medien gelangten. Der Persönlichkeitsschutz sei ein entscheidendes Element im Umgang zwischen Bürger und Staat, das gelte auch in der Sozialhilfe. Lauffer glaubt nicht, dass die Sozialbehörde als Quelle der Indiskretion in Frage komme. Die Auswahl der Fälle in der «Weltwoche» hält er für «sehr tendenziös». Zudem wehrt er sich dagegen, dass jedes Mal, wenn neue Einzelfälle auftauchen, gleich das Sozialhilfesystem grundsätzlich in Frage gestellt werde. Die Revision der Skos-Richtlinien habe positive Auswirkungen, die Kosten pro Fall seien rückläufig, betonte Lauffer.

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