Zürich

Gesuch für «Gekröpften» liegt auf

03. Mai 2007, 11:33

Die öffentliche Auflage des Gesuchs der Zürcher Flughafen AG für den gekröpften Nordanflug wird vom 9. Mai bis 7. Juni öffentlich aufgelegt. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) stellt seinen Entscheid zum Gesuch bis Ende Jahr in Aussicht.

Gekröpfter Nordanflug.
Gekröpfter Nordanflug.
Die Sicherheitsüberprüfung des reduzierten, ausschliesslich Schweizer Gebiet umfassenden Luftraums sei positiv ausgefallen, schreibt das Bazl in einem Communiqué.

Aufgrund der Grenznähe des Flugweg-Verlaufs sei der gekröpfte Nordanflug auch ein Thema der Gespräche mit Deutschland über den Flughafen Zürich, die auf fachlicher Ebene geführt werden.

Umfassende Sicherheitseinschätzung
Vor seinem Entscheid über das Gesuch für den geköpften Nordanflug, der die Gemeinden im Süden des Flughafens vom Fluglärm entlasten soll, werde das Bazl noch eine umfassende Sicherheitseinschätzung vornehmen. Erst wenn die Sicherheit des gesamten Verfahrens nachgewiesen sei, könne das Amt den gekröpften Nordanflug genehmigen.

Ende 2004 hatte die Zürcher Flughafenbetreiberin Unique beim Bazl das Gesuch für einen der deutschen Grenze entlang führenden gekröpften Nordanflug mit einem Endanflug nach Sicht eingereicht.

Da der Anflug kein Standardverfahren ist und teilweise von den internationalen Normen abweicht, führte das Bazl Probeflüge mit einem Grossraumflugzeug im Simulator und mit einem kleinen Geschäftsreiseflugzeug in der Realität durch.

Die Testflüge ergaben, dass der Anflug zwar anspruchsvoll ist, aber keine zusätzlichen Anforderungen an die fliegerischen Fähigkeiten der Piloten stellt. Unique musste jedoch den Übergang vom Instrumenten- zum Sichtflug neu definieren.

Das Bazl schlug vor, den Übergang in den Sichtflug vor der Kurve auf die Endanflugrichtung vorzunehmen. Zudem verlangte es, den Stadlerberg mit Lichtern zu versehen, um den Hügelzug bei Nacht als Hindernis besser erkennbar zu machen.

Ergänzend forderte das Bazl eine Anpassung des für den gekröpften Nordanflug benötigten Luftraums. Damit die Einwilligung Deutschlands nicht erforderlich ist, musste die Flugsicherung Skyguide den Luftraum so reduzieren, dass er in einer horizontalen Ausrichtung nur bis zur Landesgrenze reicht.

30 Tage Zeit für Einsprachen
Die gefundene Lösung habe die von Skyguide durchgeführte Sicherheitsüberprüfung bestanden, schreibt das Bazl. Es habe die Ergebnisse «kontrolliert und für korrekt befunden».

Während der 30 Tage dauernden öffentlichen Auflage können Betroffene Einsprache gegen das Vorhaben erheben. Die Kantone Zürich und Aargau sowie der deutsche Landkreis Waldshut erhalten drei Monate Zeit, um sich zum Gesuch zu äussern.

Skyguide führt laut Bazl noch eine Sicherheitsüberprüfung über die Integration des gekröpften Nordanflugs in das gesamte für den Flughafen Zürich bestehende Flugsicherungssystem durch.

Das Bazl werde nach Abschluss des Auflageverfahrens die Eingaben prüfen, allenfalls Anpassungen anordnen und dann eine abschliessende integrale Sicherheitseinschätzung vornehmen, heisst es in der Mitteilung.

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