Zürich

Wieder Übersetzer mit Spitzenlohn

16. Juli 2007, 07:18

286'000 Franken hat ein Übersetzer der Kantonspolizei in einem Jahr verdient. Dies, obwohl der Regierungsrat 1999 versprochen hatte, derartige Exzesse gebe es nicht mehr.

Von Roger Keller

Zürich. - Grundsätzlich verdient ein Dolmetscher 70 Franken pro Stunde, wenn ihn die Zürcher Kantonspolizei oder ein Gericht aufbietet. Das ist zwar weniger als in vielen anderen Berufen, aber weil praktisch keine Vor- und Nachbereitung nötig sind, kommen manche Übersetzer auf ein enormes Stundenpensum und damit auf ein Einkommen, das nicht einmal die höchsten Chefbeamten erreichen.

So war es schon 1999, als - wahrscheinlich durch eine Indiskretion - der Lohn eines Albanisch-Übersetzers bekannt wurde und für politische Schlagzeilen sorgte. Damals ging es um Honorare von 345 000 Franken in einem Jahr, alles im Auftragsverhältnis der Zürcher Justiz und Polizei. Die Regierung ordnete eine interne Untersuchung an, die aber nichts strafrechtlich Relevantes zu Tage förderte. Der Regierungsrat musste sich auch wegen mehrerer Vorstösse von SVP-Kantonsräten rechtfertigen. Er schrieb damals, es gebe «Bedarf für weitere Abklärungen und für die Reorganisation des Dolmetscherwesens».

76 Stunden pro Woche, ohne Ferien

Gleichzeitig hatte die Regierung damals auf eine Anfrage des früheren Kantonsrates Christoph Mörgeli (SVP, heute Nationalrat) aber auch das Versprechen abgegeben, «dass der Einsatz aller Übersetzerinnen und Übersetzer künftig generell auf 60 verrechenbare Wochenstunden zu beschränken ist». Die Strafverfolgungsbehörden hätten eine entsprechende Weisung erhalten, hiess es. Durch einen Zufall ist nun aber belegt, dass sie sich zumindest nicht immer daran halten.

Ein Übersetzer, der seit den 90er-Jahren regelmässig auftragsweise für die Kantonspolizei arbeitete, vor allem in der Telefonüberwachung, war 2004 plötzlich schwer krank geworden und konnte nicht mehr arbeiten. Deshalb verlangte er eine Lohnfortzahlung auf der Basis seines bisherigen Verdienstes. Und dieser ist in einem Entscheid des Verwaltungsgerichtes nun auf den Rappen genau ausgewiesen. So kam der Dolmetscher in den meisten Jahren auf mehr als 200 000 Franken. Im Jahr 2001 waren es sogar 286 000 Franken, die er für 3939 Arbeitsstunden erhielt. Dies entspricht einem Wochendurchschnitt von 76 Stunden, ohne dass Ferien oder sonstige Abwesenheiten eingerechnet wären. Damit wurde die Vorgabe des Regierungsrates klar überschritten.

Das Verwaltungsgericht hat die Lohnforderung des Übersetzers zwar abgewiesen, aber die Frage bleibt offen, was die Vorgabe der Regierung wert ist. Die Sicherheitsdirektion des Regierungsrates schob eine Anfrage des TA an die Kantonspolizei ab. Laut deren Informations-chef Marcel Strebel wird die 60-Stunden-Vorgabe «grundsätzlich angestrebt». In der Telefonüberwachung sei es jedoch oft ein Nachteil, wenn ein Übersetzer ausgewechselt werden müsse. Denn es sei «absolut entscheidend, dass ein Übersetzer über Fallkenntnisse verfügt, die es ihm erlauben, Gesprächsteilnehmer zu identifizieren und trotz codierter Sprache aus konspirativen Gesprächen die richtigen Schlüsse zu ziehen».

Mörgeli: «Empörend»

Für Christoph Mörgeli ist ein Jahreslohn von 286 000 Franken trotz dieser Erklärungen «unglaublich», «empörend» und «jenseits». Er selber habe sicherlich auch schon 70 Stunden pro Woche gearbeitet, aber es wäre ihm nicht in den Sinn gekommen, dafür eine Vergütung zu verlangen. Man müsse sich überlegen, welche Position in der Wirtschaft nötig sei, um einen solchen Lohn zu erzielen. Er habe sich seinerzeit wohl zu rasch beruhigen lassen.

Trotz seines über mehrere Jahre schönen Lohnes hat es der Übersetzer aber offenbar nicht auf einen grünen Zweig gebracht: Das Verwaltungsgericht hat die Gerichtskosten und die Aufwendungen des Anwaltes des Übersetzers auf seine Kasse übernommen - also auf Staatskosten. Grund: Die Mittellosigkeit erscheine auf Grund der Akten als «glaubhaft».

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