Stadtrat will potenzielle Hooligans erfassen
29. August 2007, 13:04Der Stadtrat will in der städtischen Hooligan-Datenbank nicht nur Personen registrieren, die bereits gewalttätig geworden sind. Erfasst werden sollen auch auffällige Personen, die als Gewalt suchend eingestuft werden.
Mit gespeicherten Daten über «Personen, die durch ihr Verhalten auffällig und als Gewalt suchend einzustufen sind», sei eine wirkungsvolle Prävention möglich, schreibt der Stadtrat in einer Mitteilung. Die Polizei könne so Jugendliche von gewalttätigem Verhalten abhalten und ihnen allenfalls ein Strafverfahren ersparen.
Auffälliges Verhalten genügt
Als «Gewalt suchend» gelten gemäss den vom Stadtrat verabschiedeten Vorschriften zur städtischen Hooligan-Datenbank Personen oder Personengruppen, die an einer Sportveranstaltung durch ihr Verhalten aufgefallen sind und einer polizeilichen Massnahme unterzogen wurden.
Registriert werden können damit etwa Personen, die sich bei Sportanlässen «über einen längeren Zeitraum Ansammlungen anschliessen, von denen Gewalttätigkeiten ausgehen». Einen Eintrag riskiert aber auch, wer polizeiliche Anordnungen keine Folge leistet oder die Tätigkeit der Polizei stört.
Gemeinderat soll entscheiden
Die in der Datenbank abgelegten Daten seien als besonders schützenswert zu qualifizieren, hält der Stadtrat fest. An die gesetzliche Grundlage müssten deshalb hohe Anforderungen gestellt werden.Die Vorschriften zur Hoologan-Datenbank (HOODAT) will der Stadtrat formell in einem Gesetz erlassen und vom Gemeinderat absegnen lassen. Erarbeitet wurden die Vorschriften vom Polizeidepartement, der Stadtpolizei und dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Zürich.














