Wegen Joint auf Posten nackt ausgezogen

16. September 2007, 22:03 – Von René Staubli

Die Zürcher Stadtpolizei hält es für legitim, 15-jährige Mädchen auf dem Posten nackt auszuziehen, die sie beim Kiffen erwischt hat. Es gehe um frühzeitige Drogenprävention.

Der Fall hat sich im Februar 2006 ereignet. Aktuell ist er trotzdem, weil die Stadtpolizei bis heute nach demselben Muster verfährt.

Drei Zürcher Gymnasiastinnen* wollten an einem freien Nachmittag in der Stadt shoppen. Zwei waren 15½-jährig, eine noch nicht ganz 15. Die Mädchen hatten «Gras» dabei und beschlossen, auf den Lindenhof zu gehen, um dort zu kiffen. Sie rauchten gemeinsam einen Joint, als sich eine Polizeipatrouille näherte.

Im Bewusstsein, etwas Verbotenes zu tun, warfen die Mädchen den Joint weg und versuchten, sich unauffällig zu entfernen. Das gelang indessen nicht: Die drei Polizisten (alles Männer) hielten sie auf, machten eine Personenkontrolle und entdeckten sowohl den Joint als auch das Päckchen mit dem «Gras».

Weil eines der Mädchen keine Identitätskarte bei sich hatte, forderten die Polizisten es auf, mit auf die nahe Hauptwache Urania zu kommen. Die beiden Freundinnen, die ihre Personalausweise dabei hatten, gingen freiwillig und solidarisch mit.

Nach längerer Wartezeit auf dem Posten musste das erste Mädchen in einen kleinen fensterlosen Raum eintreten, in dem eine Polizistin in Uniform wartete. Sie befahl dem Mädchen, sich völlig nackt auszuziehen, verweigerte aber jede Information zu den Gründen. Sie erlaubte ihm nicht einmal, die Brüste mit den Händen zu bedecken. Es musste die Arme waagrecht ausstrecken. Zu Berührungen kam es nicht. Die Polizistin sagte, die Kleider würden auf Drogenspuren untersucht. Das dauerte nicht lange. Schon nach zehn Minuten konnte sich das Mädchen wieder anziehen.

Mädchen fühlten sich erniedrigt

Die beiden andern Mädchen erlebten genau dasselbe. Sie empfanden das Prozedere übereinstimmend als erniedrigend.

Danach wurden die Mädchen einzeln von Polizisten befragt, wobei der jüngere als «good guy» auftrat und der ältere als «bad guy». Die Schülerinnen wurden nicht auf ihr Recht hingewiesen, ohne Beistand die Aussage zu verweigern. In der Befragung ging es ums Kiffen, aber auch um die psychologischen Konstellationen in der Familie, ob sie einen Freund hätten, ob sie mit ihm Geschlechtsverkehr hätten, was ihre Hobbys seien, wie sich ihr Freundeskreis zusammensetze und wie es mit den Erziehungsgrundsätzen und mit dem Taschengeld aussehe.

Auf Anfrage bestätigte die Stadtpolizei diesen ihr schriftlich vorgelegten Sachverhalt und erklärte das Vorgehen wie folgt:

Die Befragung zur Person in allen Details diene der Prävention im Drogenbereich. Gerade bei sehr jungen Menschen nehme die Polizei diese Abklärungen zu Händen der Jugendanwaltschaft vor. Das Protokoll der Befragung gehe denn auch an diese Behörde zur weiteren Abklärung. Das Ganze laufe unter dem Titel «Früherkennung von Drogenproblemen».

Bei Kontrollen dürfen männliche Polizisten Mädchen und Frauen nicht durchsuchen; das übernehme immer eine Polizistin. Dies um Vorwürfe bezüglich sexueller Übergriffe zu vermeiden. Die ausschliesslich männlich zusammengesetzte Patrouille hätte eine Polizistin anfordern können, doch habe man sich angesichts der Nähe zur Hauptwache entschlossen, die Überprüfung dort vorzunehmen.

Das ruppige Vorgehen der Polizistin erklärt Polizeisprecher Michael Wirz mit der «Arbeitsteiligkeit» auf dem Posten. Die Frau habe an jenem Tag alle Leibesvisitationen routinemässig vorgenommen und dabei wohl nicht zwischen Mädchen und Frauen, problematischen und unproblematischen Leuten unterschieden.

Grundsätzlich sei es legitim, auch Jugendliche einer Leibesvisitation zu unterziehen, auch wenn es für die Betroffenen «natürlich unangenehm» sei.

Auf die Frage, ob jetzt jedes Zürcher Mädchen, das beim Kiffen erwischt wird, damit rechnen muss, auf den Polizeiposten mitgenommen und nackt ausgezogen zu werden, sagt Mediensprecher Michael Wirz: Das sei «nicht immer der Fall und auch nicht zwingend, aber durchaus legitim». Jugendliche, die gegen das Gesetz verstossen, müssten damit rechnen, vor allem, wenn sie jünger als 16 Jahre alt seien. Es gehe um Früherkennung.

Die Reaktion der Mädchen, die die Untersuchung als erniedrigend empfunden haben und «kein gutes Bild mehr von der Polizei haben», wie sie sagen, kann Wirz nachvollziehen: «Es ist natürlich nicht super, so behandelt zu werden, aber falsch ist es auch nicht.»

Den Sachverhalt und die Antworten von Michael Wirz hat der TA eine Woche später auch noch Susann Birrer, der Informationsbeauftragten der Stadtpolizei, vorgelegt. In ihrer schriftlichen Stellungnahme bestätigt sie die Angaben des Kollegen, hält aber zusätzlich fest, in diesem Fall habe «offenbar die Sensibilität dafür gefehlt, wie mit so jungen Mädchen umgegangen werden sollte». Das sei «nicht so gelaufen, wie die Stapo schult». Es sei gut, solche Rückmeldungen zu erhalten: «Daraus können wir unsere Lehren ziehen.» Man wolle die Erkenntnisse in die Ausbildung einfliessen lassen.

Es kann jeden und jede treffen

Anfang August hatten die Jungen Grünen der Stadt Zürich gegen die Praxis der Polizei protestiert, Verhaftete auf dem Posten routinemässig auszuziehen. Unter anderem war ein 64-jähriger Mann, der mit dem Velo durch eine Einbahnstrasse gefahren war und den Bussenzettel wütend zerrissen hatte, verhaftet, gefesselt und auf der Wache nackt ausgezogen worden. Desgleichen ein britischer IT-Spezialist, der ohne Ticket Tram gefahren war und sich nicht ausweisen konnte. TA-Leser berichteten in der Folge von ähnlichen Erfahrungen.

Die Stadtpolizei rechtfertigte ihr Handeln damals wie folgt: Es gebe zwei Gründe, weshalb sich Leute auf der Wache ausziehen müssten. Erstens, wenn Hinweise auf Drogen oder Waffen vorhanden seien. Und zweitens, wenn die Verhafteten für eine gewisse Zeit in einer Arrestzelle untergebracht werden müssten. Dann gehe es darum, den Leuten Gegenstände abzunehmen, um einen Suizid zu verhindern.

*Namen sind der Redaktion bekannt

Zürich

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