Leibesvisitationen: Zürcher Polizei geht über die Bücher

17. September 2007, 21:07 – Von René Staubli

Der Kommandant der Zürcher Stadtpolizei bedauert, dass sich 15-jährige Mädchen auf dem Posten ausziehen mussten. Philipp Hotzenköcherle will die internen Abläufe überprüfen.

Drei 15-jährige Gymnasiastinnen waren beim Kiffen von der Polizei erwischt und auf die Urania-Wache verbracht worden. Dort mussten sie sich vor einer Polizistin nackt ausziehen. Später wurden sie gefragt, ob sie mit ihrem Freund Geschlechtsverkehr hätten. Polizeisprecher verteidigten das Vorgehen: Jugendliche müssten damit rechnen, so behandelt zu werden.

Heute hat Polizeikommandant Philipp Hotzenköcherle diese Aussage korrigiert: «Wenn wir eine Person in einer Arrestzelle alleine warten lassen, machen wir immer eine Leibesvisitation, um zu verhindern, dass sie sich etwas antun könnte; das ist ein standardisiertes Vorgehen», erklärte er. Der Fehler habe darin bestanden, die Mädchen «überhaupt in Arrestzellen zu bringen», statt sie in Begleitung eines Polizisten im Vorraum warten zu lassen: «Da wurde die Weiche falsch gestellt.» Hotzenköcherle will diesen «allzu mechanischen Prozess» überprüfen.

Die intimen Fragen, die jungen Menschen, die kifften, offenbar routinemässig gestellt werden, gehen laut dem Polizeichef auf die Zeit der offenen Drogenszene zurück: «Damals waren solche Fragen zum Umfeld angesichts des Elends berechtigt, um auch Erkenntnisse für die präventive Arbeit der Polizei zu gewinnen.» Hotzenköcherle sagt: «Wir werden diese Checkliste überprüfen und anpassen.»

«Weit übers Ziel hinausgeschossen»

Am Vorgehen der Stadtpolizei gab es heute auch amtliche Kritik. Beat Fritsche von der Jugendanwaltschaft Winterthur sagt, wegen eines Joints könne man «nicht so weit gehen und Jugendliche auf dem Polizeiposten einer Leibesvisitation unterziehen. Das ist weit übers Ziel hinausgeschossen.» In Frage komme eine solche Massnahme grundsätzlich nur, wenn ein dringender Tatverdacht auf ein Vergehen oder ein Verbrechen bestehe. Und selbst dann sei der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren (beim Kiffen handelt es sich nur um eine Übertretung).

Es sei auch nicht akzeptabel, 15-jährige Mädchen zu fragen, ob sie Geschlechtsverkehr hätten, sagt Fritsche: «So intime Frage stellen wir selbst auf der Jugendanwaltschaft im Normalfall nicht; das gebietet der Respekt vor einer Person.» Fritsche ist der Meinung, dass die Befragung von Jugendlichen zu ihren persönlichen und familiären Verhältnissen von der Jugendanwaltschaft geführt werden sollte.

Andere Polizeikorps sind sensibler

Eine Umfrage zeigt, dass Polizeikorps in andern Städten mit den Themen Leibes-visitation (nackt ausziehen) und intime Befragung sensibler umgehen. Laut ihrem Sprecher Klaus Mannhart gibt es in den Dienstvorschriften der Kapo Basel-Stadt «einen expliziten Verweis auf die Verhältnismässigkeit» der angewandten Mittel. Das bedeute, dass bei Kiffern «in aller Regel keine Leibesvisitation vorgenommen wird». Ausnahme: Bei einem begründeten Verdacht auf gravierende strafbare Handlungen oder wenn eine Waffe oder verstecktes Deliktsgut vermutet werde.

Mediensprecherin Stefanie Gerber von der Stadtpolizei Bern sagt, Leibesvisitationen bei Jugendlichen könnten in der Bundesstadt «nur auf Verfügung des Jugendrichters vorgenommen werden».

In St. Gallen, so der Polizeisprecher Benjamin Lütolf, seien Leibesvisitationen bei Jugendlichen «nur nach Rücksprache mit der Jugendanwaltschaft erlaubt». Jugendliche genössen besonderen Schutz. Sie würden auch nie allein in eine Arrestzelle gesteckt, sondern müssten in einem Vorraum warten, «stets in Begleitung einer Polizistin oder eines Polizisten».

Die Luzerner Stadtpolizei nimmt Leibesvisitationen bei Jugendlichen nur unter Beizug der Jugendanwaltschaft vor. Die Polizei befragt Jugendliche ausschliesslich zur Sache, persönliche Fragen sind dann Sache der Jugendanwaltschaft.

Für Winterthur erläutert Jörg Ganster, Chef Ermittlungen der Stadtpolizei, die Praxis: «Eine Leibesvisitation bei einer Übertretung wie Kiffen kann nie eine Standardmassnahme sein.» Man mache das «nur beim begründeten Verdacht, dass der Jugendliche nicht nur konsumiert, sondern auch mit Drogen handelt». Dann gehe es nicht mehr nur um eine Übertretung, sondern um ein Vergehen.

Daniel Isenring von der Suchtpräventionsstelle Samowar in Meilen sagt, wenn sich Jugendliche auf dem Polizeiposten nackt ausziehen müssten, laufe dies auf eine Beschämung hinaus, erzeuge Widerstand, provoziere Wut und habe nur zur Folge, dass Vorurteile gegenüber der Polizei verfestigt würden. Sinnvoller wäre es, den Jugendlichen klar zu machen, worin ihr Fehlverhalten bestehe - und dann die Eltern zu bitten, ihr Kind vom Polizeiposten abzuholen. Damit binde man sie in die Verantwortung mit ein.

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