Bundesgericht stützt Unique
21. September 2007, 12:15Sollten die Südanflüge auf den Flughafen Zürich einst wieder eingestellt werden müssen, hat die Flughafenbetreiberin ihre Investitionen für Piste 34 nicht zwingend selber zu tragen.
- Artikel zum Thema
- Flughafen darf Pisten-Zugang ausbauen
Das Anflugregime für den Flughafen hatte 2003 infolge der Flugbeschränkungen über Süddeutschland geändert werden müssen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) bewilligte der Flughafenbetreiberin Unique dementsprechend die Südanflüge auf Piste 34 und zu gewissen Zeiten Ostanflüge auf Piste 28.
Von Bazl und Uvek zu Kostenübernahme verdonnert
Unique wurde vom Bazl gleichzeitig verpflichtet, die Kosten der erforderlichen Investitionen auch dann selber zu tragen, wenn die Südanflüge dereinst nicht mehr durchgeführt werden dürften. Die gleiche Auflage machte das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) bei der Genehmigung des Instrumentenlandessystems und der Anflugbefeuerung für Piste 34.
Auf Beschwerde von Unique hat das Bundesverwaltungsgericht diese vorsorgliche Kostenauflage nun aufgehoben. Laut den Berner Richtern bezweckte sie einen vollständigen Ausschluss von Entschädigungsforderungen der Unique gegen den Bund, falls die Südanflüge aus welchen Gründen auch immer nicht mehr zulässig sein sollten.
Gerichte müssten über allfällige Klage entscheiden
Dafür bestehe indessen keine ausreichende gesetzliche Grundlage. Auch auf die Betriebskonzession könne sich eine solche Verpflichtung nicht abstützen. Vielmehr sei es im öffentlichen Interesse, wenn sich dereinst im Falle einer Forderung der Unique die zuständigen Gerichte mit der Frage befassen würden.
Zürich
- 11:02Er terrorisierte seine Familie über Jahre, bevor er zweimal tötete
- 07:45Mit Auto und Helikopter auf den Uetliberg
- 15:29Wie Obdachlose bei Minustemperaturen überleben
- 14:31Das Langstrassenfest stirbt – ohne handfeste Gründe
- 13:52Maximal zwölf Helikopterflüge pro Jahr
- 13:12«Der Tramchauffeur bewies keinen Mut»
Meistgelesen in der Rubrik Zürich
- 1Wie Obdachlose bei Minustemperaturen überleben
- 2Erb-Prozess: Höchster Lohn ging an Rolf Erb
- 3Mit Auto und Helikopter auf den Uetliberg
- 4Das Langstrassenfest stirbt – ohne handfeste Gründe
- 5Der Pfäffikersee kann gefrieren, der Zürichsee womöglich nie mehr
- 6Er terrorisierte seine Familie über Jahre, bevor er zweimal tötete
Umfrage
Werden Sie das Langstrassenfest vermissen?
Umfrage
Sollen Betreibungsämter künftig vor der Ausstellung eines Zahlungsbefehls zumindest oberflächlich prüfen, ob die Forderung besteht?
Umfrage
Umfrage
Sollen in Zürich Sexboxen errichtet werden? Darüber entscheidet das Stimmvolk am 11. März.



























