Zürich

Verwahrung gefordert für Triebtäter

31. Oktober 2007, 20:51 – Von Stefan Hohler

Ein Pakistaner hat zehn Frauen vergewaltigt oder versucht, sie zu vergewaltigen. Dabei überraschte er die Opfer im Schlaf in der eigenen Wohnung. Das Gericht fällte noch kein Urteil.

Vor dem Bezirksgericht Zürich stand gestern ein 22-jähriger Mann, der mit Waffengewalt und auf brutale Art und Weise sich an zehn Frauen im Alter zwischen 19 und 41 Jahren in der Stadt Zürich vergangen hatte. Neun Fälle ereigneten sich innerhalb von zwölf Wochen zwischen dem 27. Mai und dem 13. August 2005. Der Angeklagte schlich jeweils nachts durch ein offenes Fenster oder eine nicht abgeschlossene Tür in die Wohnung ein und überraschte die Opfer im Schlaf. Dann bedrohte er sie mit einem Messer und missbrauchte sie. Einzig beim ersten Vergewaltigungsversuch im Juli 2004 war der Tatort nicht die Wohnung. Damals versuchte der Pakistaner, eine Studentin in einer Toilette in der ETH zu vergewaltigen.

In vier Fällen kam es zu einer Vergewaltigung, sechsmal blieb es beim Versuch. In einem Fall missbrauchte er sogar eine Mutter, die mit ihrem zweijährigen Töchterchen im selben Bett schlief. Er weckte die Frau und befahl ihr, ins Wohnzimmer zu kommen, wo er sich gleich zweimal an ihr verging. Fahnder der Stadtpolizei konnte ihn mit Hilfe eines Phantombildes am 19. August 2005 auf offener Strasse in Aussersihl verhaften. Das von den Aussagen eines Opfers erstellte Robotbild war dem wirklichen Täter erstaunlich ähnlich.

Staatsanwältin will 15 Jahre

Staatsanwältin Gabi Alkalay sagte, die Frauen hätten Todesängste ausgestanden. Viele der Opfer seien noch jetzt, zwei Jahre nach der Tat, traumatisiert und brauchten psychologische und therapeutische Hilfe. Es handle sich um einen einsichtslosen und unverbesserlichen Täter, der die Frauen beherrschen und Sex wollte. Gemäss zwei psychiatrischen Gutachten sei der Mann voll zurechnungs- und somit schuldfähig. Zudem hätten die Expertisen ergeben, dass die Rückfallgefahr erheblich sei. Deshalb forderte die Staatsanwältin neben der  maximalen — Freiheitsstrafe von 15 Jahren auch eine Verwahrung auf unbestimmte Zeit: «Die Gesellschaft muss vor ihm geschützt werden.»

Die Vertreterinnen von fünf Opfern verlangten Schmerzensgelder zwischen 8000 und 20 000 Franken

Der wortkarge Angeklagte zeigte sich grundsätzlich geständig; an die Taten könne er sich nicht mehr genau erinnern. Es tue ihm Leid, was er den Frauen angetan habe, sagte er und bat den Richter, ihm noch eine Chance zu geben, es werde nie wieder vorkommen. Der Mann war als 20-Jähriger im Oktober 2003 in die Schweiz gekommen; sein Bruder arbeitet hier. Anfänglich wohnte er in Basel, wo er wegen illegalen Aufenthalts gebüsst wurde. Dank Scheinheirat mit einer rund 30 Jahr älteren Schweizerin bekam er die Aufenthaltsbewilligung und arbeitete als Küchenhilfe in einem Zürcher Restaurant.

Der Pflichtverteidiger beschrieb seinen Mandanten als einen Mann mit einer zwang- und krankhaften Sexsucht. Er habe täglich Pornografie in Form von Filmen, DVDs und im Internet konsumiert, sich in Tat und Wahrheit aber immer nach einer Beziehung mit einer Frau gesehnt. Deshalb habe er mit den Opfern jeweils auch das Gespräch gesucht. Sein Mandant sei krank, er brauche und wolle eine Therapie. Seine Zurechnungsfähigkeit sei im mittleren Grad eingeschränkt. Der Anwalt verlangte eine vierjährige Freiheitsstrafe mit ambulanter Therapie. Er zeigte sich überrascht über den Antrag der Staatsanwältin auf Verwahrung und wies diese Massnahmen zurück.

Das Gericht fällte noch kein Urteil. Es verlangte, dass sich der Psychiater zur Frage einer allfälligen Verwahrung im Sinne einer Ergänzung seines Gutachtens äussern soll. Danach soll das Urteil den Parteien schriftlich zugestellt werden.

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