«Dignitas hat keine andere Wahl»

07. November 2007, 22:38 – Von Jürg Schmid

Mit Sterbehilfe in Autos hat die Organisation Dignitas erneut für Empörung gesorgt. Deren Chef Ludwig A. Minelli verteidigt die Praxis und bestreitet, er betreibe Express-Sterbehilfe.


«Die gegenwärtigen Schwierigkeiten, die Dignitas bei Freitodbegleitungen hat, sind auf rechtswidrige Verbote der Gemeinderäte von Stäfa, Maur und Schwerzenbach zurückzuführen. Diese Verbote sind vor Gericht angefochten», schreibt der Gründer und Generalsekretär Ludwig A. Minelli in einem ausführlichen Mail an den TA.

An den drei Orten hatte Minellis Organisation Sterbewillige in den Tod begleitet. Zum jüngste Fall von Sterbehilfe auf Parkplätzen in der Gemeinde Maur schreibt Minelli, in der Zwischenzeit habe Dignitas keine andere Wahl, als Sterbewilligen ein Hotelzimmer anzubieten, «es sei denn, sie reisen im eigenen Wohnmobil oder Auto an». Und wenn ein Mitglied das Auto einem Hotelzimmer vorziehe, werde dies akzeptiert. Ob dies würdig sei, entscheide einzig und allein die betroffene Person.

Im Lighthouse-Hospiz unerwünscht

Das sehen Politiker wie der FDP-Kantonsrat Hans-Peter Portmann ganz anders. Er verurteilt das Vorgehen von Dignitas. «Die Würde der Menschen wird mit Füssen getreten.» Portmann ist Präsident der Stiftung Hospiz Zürcher Lighthouse im Quartier Hottingen. Im Hospiz gebe es keinen Platz für Organisationen wie Dignitas oder Exit. Das Hospiz bietet nicht Sterbehilfe an, sondern Begleitung mit palliativer Pflege für unheilbar kranke und sterbende Menschen. «Bei uns sollen die Kranken Ruhe finden, von Suizidgedanken wegkommen und auch im Sterben noch ein würdiges Leben haben», sagt Portmann. Patienten, die mit Exit sterben wollen, müssen deshalb das Hospiz verlassen. «Für den Freitod müssen sie nach Hause, wir beraten und begleiten sie aber.»

Ob der Kanton Dignitas bis zu einer definitiven Lösung ein Gebäude anbieten könnte, war bis anhin zumindest in der Gesundheitsdirektion laut einem Sprecher kein Thema. Möglich, aber eher unwahrscheinlich ist, dass dies der Regierungsrat erwägt, wenn er das vom Kantonsrat überwiesene Postulat zur Qualitätssicherung der Sterbehilfe beantworten muss.

FDP-Kantonsrat Beat Walti, der einen runden Tisch angeregt hat, ist noch immer überzeugt, es lasse sich in einer Gemeinde eine abgeschiedene Liegenschaft finden, «die Dignitas nützen könnte, ohne zu stören». Minelli selbst hat die Hoffnung, dass die Freitod-Odyssee durch Wohnquartiere, Gewerberäume, Hotelzimmer und auf Parkplätzen bald ein Ende findet. Nämlich dann, wenn es genügend Personen gebe, die ihre eigenes Haus wenigstens einmal für eine Freitod-Begleitung zur Verfügung stellen würden. «Mittlerweile gibt es auch solche Angebote, erfreulicherweise», schreibt Minelli.

Für Oberstaatsanwalt Andreas Brunner ist die Sterbehilfe auf Parkplätzen nämlich «stossend, unter jeder Würde». Er hat einen Entwurf für Standesregeln ausgearbeitet. Dignitas lehnt den Vorschlag ab. Minelli stört sich insbesondere daran, dass mit Sterbewilligen mehrmalige persönliche Gespräche verlangt werden und ein Arzt oder Sterbebegleiter pro Jahr höchstens 12 Personen in den Freitod begleiten soll. Für Brunner hingegen ist es nötig, dass eine länger Betreuung und Begleitung gewährleistet ist. «Der konstante und autonome Wunsch nach einem Suizid muss belegt sein», betont Brunner. Er stört sich an den «Express-Sterbehilfen» von Dignitas. Alles passiere innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Die Sterbewilligen würden mit Dignitas schriftlich Kontakt aufnehmen, in die Schweiz kommen, Gespräche führen und dann sterben.

Den Vorwurf der Express-Abfertigung sei «grundfalsch», entgegnet Minelli. Eine Studie der Uni Magdeburg belege, dass zwischen dem Eingang eines Gesuchs um Freitod-Begleitung und einer Erklärung eines Schweizer Arztes, das Rezept für den Gifttrank Natrium-Pentobarbital ausfüllen zu wollen, im Mittel 77 Tage verstreichen würden, und bis zur tatsächlichen Begleitung noch einmal 66 Tage. Wer da von Express-Begleitung spreche, sei ein Brunnenvergifter.

Zürich

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