Zürich

Anflüge mit Instrumentenlandesystem erlaubt

21. Februar 2008, 16:12

Die Flugzeuge auf der Piste 28 landen in Zürich-Kloten ab sofort mit dem Segen des Bundesverwaltungsgerichts.

Alles rechtens: Eine Swiss-Maschine landet auf der Ostpiste 28 (Archivbild).
Keystone Alles rechtens: Eine Swiss-Maschine landet auf der Ostpiste 28 (Archivbild).

Das Gericht hat Beschwerden gegen die Plangenehmigung für ein Instrumentenlandesystem (ILS) und die Verlängerung der Anflugbefeuerung abgewiesen. Das Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hatte die Plangenehmigung für das ILS und die Verlängerung der Anflugbefeuerung im April 2004 erteilt – dies, um den Anflug sicherer zu machen.

Zahlreiche Gemeinwesen, Organisationen und Personen, darunter der Kanton Thurgau, der Aero-Club der Schweiz, die Gruppe Bürgerprotest Fluglärm Ost, die Interkantonale Regionalplanungsgruppe Wil sowie die Gemeinden Bassersdorf, Eschlikon, Kirchberg, Fischingen und die Stadt Kloten erhoben dagegen Beschwerde. Sie befürchten eine Steigerung der Flugbewegungen und damit verbundene erhöhte Lärm- und Luftschadstoffemissionen.

Im März 2006 entzog das Bundesgericht diesen Beschwerden die aufschiebende Wirkung, worauf die geplante Befeuerungseinrichtung und das Instrumentenlandesystem erstellt wurden. Ein halbes Jahr später gab das Bundesamt für Zivilluftfahrt die Inbetriebnahme des ILS für die Piste 28 frei.

Erhöhte Sicherheit als Hauptargument

In seinem 103-seitigen, heute veröffentlichten Urteil hat nun das Bundesverwaltungsgericht sämtliche Beschwerden abgewiesen und damit den ILS-Anflug nachträglich abgesegnet. Das Gericht weist im Wesentlichen darauf hin, dass die Installation des ISL der Erhöhung der Sicherheit beim Anflug von Osten auf die Piste 28 dient und nicht primär der Erhöhung der Anzahl Anflüge im Auge hat.

Laut den Berner Richtern wird die Kapazität von Piste 28 durch das ILS nur mässig erhöht. Die Gesamtkapazität des Flughafens habe mit dem Wechsel vom Nord- zum Ostanflug wohl gar abgenommen. Nicht notwendig sei die geforderte Einholung eines neutrales Sicherheitsgutachtens.

Flugbeschränkungen unverhältnismässig

Die raumplanerischen Vorgaben würden dem ILS ebenfalls nicht entgegen stehen. Sodann seien auch die Anforderungen des Umwelt-, Natur- und Heimatschutzes erfüllt. Die notwendigen Abklärungen zur Umweltverträglichkeit würden vorliegen und die Auswirkungen auf die Anzahl lärmbetroffener Personen seien nur gering.

Die verlangte Beschränkung der Anflugzahl sei wegen der grossen finanziellen und betrieblichen Einschränkungen unverhältnismässig. Schliesslich sei auch eine Anpassung des Anflugverfahrens selber nicht erforderlich. Die Beschwerdeführer müssen 12'000 Franken Verfahrens- und 67'700 Franken Parteikosten zahlen.

Beschwerde ans Bundesgericht möglich

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden. Ob dies der Fall sein wird, ist derzeit noch unklar. Die Stadt Kloten etwa entscheidet über einen möglichen Weiterzug erst kommende Woche. Kurt Klose vom Verein Fluglärmsolidarität hält den Weiterzug des Urteils auf Anfrage für «gut möglich».

Mit dem Instrumentenanflug auf die Piste 28 müsse man sich zwar abfinden, so Klose, jedoch gehe es um die Gleichbehandlung der östlich und südlich vom Flughafen gelegenen Gebiete. Dass der Osten die ganze Last jener Flüge tragen müsse, die wegen der deutschen Flugbeschränkungen nicht mehr über Norden abgewickelt werden können, sei nicht hinnehmbar.

Auch bei schlechten Wetterbedingungen

Mit dem ILS können Ostanflüge auf Piste 28 auch bei schlechtem Wetter stattfinden. Dies ist notwendig, weil die Anflüge über süddeutschem Raum eingeschränkt werden mussten. Beim ILS werden die Flugzeuge zunächst auf einen Leitstrahl geführt. Danach können sie präzis auf die Landebahn zusteuern und im idealen Winkel auf die Piste gleiten.

Landungen von Osten auf der Piste 28 finden seit Oktober 2001 regelmässig statt. Kurze Zeit nach Einführung dieses Landeregimes hatte sich auf der Piste am 24. November 2001 der schwere Crossair-Unfall von Bassersdorf ereignet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weiter gezogen werden.

(Urteil A-1985/2006 vom 14. Februar 2008)

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