Zürich

Sanierung der Hardbrücke wird weiter verzögert

27. März 2008, 21:33 – Von Adi Kälin

Das Bundesgericht weist die Hardbrücke-Beschwerde an den Kanton zurück. Es kommt zu Verzögerungen, und die Stadt Zürich muss doch wieder über Notmassnahmen nachdenken.

«Peinliche Schlappe für den Regierungsrat», heisst es in einem Communiqué von Niklaus Scherr (AL), einem der Beschwerdeführer. Der Regierungsrat hat-te die Rekurrenten nach seinem Entscheid falsch informiert und sie ans Bundesgericht als nächste Instanz verwiesen. Dieses wehrt nun aber heftig ab: Seit der Justizreform von Anfang 2007 müsse bei solchen Beschwerden eine unabhängige richterliche Instanz im Kanton die Sache beurteilen – in diesem Fall das Verwaltungsgericht. Die Beschwerdeführer freuen sich: Jetzt müsse nach dem Bezirksrat und dem Regierungsrat eine dritte kantonale Instanz ihren Rekurs beurteilen, was umso erfreulicher sei, als man den beiden Vorinstanzen Befangenheit vorwerfe, heisst es im Communiqué der AL.

Tiefbauamt ist überrumpelt

Das tönt alles recht formal, könnte aber unter Umständen dramatische Auswirkungen haben. Auf jeden Fall kommt es wegen der zusätzlichen Instanzenrunde zu Verzögerungen. Und was das für die bröckelnde Hardbrücke bedeutet, kann noch nicht abgeschätzt werden. Allenfalls kommt es jetzt doch noch zu den angedrohten Notsanierungen. Beim städtischen Tiefbau- und Entsorungsdepartement weiss man noch nicht, wie es weitergeht: «Wir werden die Sache jetzt analysieren und dann über die nächsten Schritte entscheiden», sagt der Departementssprecher Pio Marzolini.

Vor kurzem hatte das Tiefbaudepartement mit Notsanierungen gedroht, falls die Gesamtsanierung nicht Anfang 2009 begonnen werden könne. Diese Massnahmen würden rund fünf Millionen Franken kosten. Im schlimmsten Fall droht sogar, dass die Lastwagen von der Brücke verbannt und über die Hardstrasse geleitet werden. Die Gesamtsanierung kostet rund 90 Millionen Franken. Die Beschwerdeführer – je ein Vertreter von AL, Grünen, CVP, EVP und SP – kritisieren zum einen die Höhe des Betrags, zum andern finden sie, es handle sich nicht um eine Sanierung, sondern um einen Ausbau. Dazu aber müsste zwingend eine Volksabstimmung durchgeführt werden.

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