Mit fliegenden Kameras gegen Hooligans
28. März 2008, 22:27 Von Stefan HäneSie sind klein und fast geräuschlos: Mikrodrohnen helfen zum Beispiel, Hooligans aufzuspüren und zu identifizieren. Zürichs Stadtpolizei prüft jetzt den Kauf solcher Geräte.
Die Stadtpolizei Zürich wird an der Fussball-EM fünf Meter lange Drohnen der Schweizer Luftwaffe einsetzen. Polizeivorsteherin Esther Maurer (SP) hat entsprechende Einsätze bewilligt (TA vom 25. März). Dank den Bildern aus der Luft kann die Polizei Menschen- und Verkehrsströme erkennen, ebenso aufkeimende Randale zwischen Fans. Probleme mit dem Datenschutz gebe es keine, versichert die Stadtpolizei. Die Personen seien nicht identifizierbar und Nummernschilder von Fahrzeugen unkenntlich.
So viel ist bekannt. Was die Stadtpolizei nicht öffentlich kommuniziert: Hinter den Kulissen laufen Bestrebungen, mit hochmodernen Mikrodrohnen ein neues Zeitalter in der Überwachung von Zürich einzuläuten. Konkret handelt es sich um die MD4-200: ein bloss 70 Zentimeter breites und 900 Gramm leichtes Gerät, das nahezu geräuschlos fliegt und hochaufgelöste Videobilder von Menschen selbst aus 30 Meter Höhe liefert (siehe Kasten). Die Stadtpolizei bestätigt diese TA-Recherchen. Die Prüfung der Idee sei allerdings noch nicht sehr weit fortgeschritten, sagt Sprecher Adrian Feubli. «Ein definitiver Entscheid über die Beschaffung und den Einsatz von Mikrodrohnen fällt sicher nicht mehr vor der Euro 08.» Es würden sich wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem Datenschutz stellen. Für die Mikrodrohnen interessieren sich nebst der Stadtpolizei auch die Betreiber des Letzigrundstadions, wie der TA aus zuverlässiger Quelle erfahren hat.
Wie sich im deutschen Bundesland Sachsen zeigt, eignen sich die Mikrodrohnen für Überwachungsaufträge an Fussballspielen. Jürgen Scherf von der Polizeidirektion Sachsen spricht von einer «sauberen Beweissicherung». Die sächsische Polizei musste an Bundesligaspielen zuletzt bis zu 1000 Mann stellen, zusätzlich unterstützt von Polizei-Hubschraubern, deren Einsatzkosten pro Stunde bei umgerechnet 3000 Franken liegen. Zum Vergleich: Bei den Mikrodrohnen belaufen sich die Kosten auf einige Franken, verursacht durch das Aufladen des Akkus. Auch der Kaufpreis ist mit rund 40000 Franken vergleichsweise gering; die Drohnen sind damit selbst für Private erschwinglich geworden.
Vor diesem Hintergrund hebt der kantonale Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl den Warnfinger: Der Einsatz von Mikrodrohnen mit hochauflösenden Bildern zur Identifikation von Personen sei nur unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben möglich. «Speziell der Einsatz von präventiven Überwachungsflügen braucht klare Rechtsgrundlagen und ist in jedem Einzelfall auf seine Verhältnismässigkeit hin zu prüfen.»
Zürich
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