IM BRENNPUNKT: DAS NEUE HUNDEGESETZ
Pitbulls sind nicht das Problem
13. April 2008, 21:34 Von Liliane MinorMorgen verabschiedet der Kantonsrat das Hundegesetz ohne Kampfhundeverbot. EVP und EDU wollen dieses per Volksabstimmung erzwingen. Dabei bringt ein Verbot nichts.
Zürich. – Gibt es einen einzigen Grund, weshalb man ausgerechnet einen Kampfhund halten muss? Diese Frage war im Kantonsrat in der ersten Lesung des Hundegesetzes immer wieder zu hören. Man kann sie getrost mit Nein beantworten. Nur ist das in erster Linie eine Frage des Geschmacks, nicht der Sicherheit.
Kurz nach dem schrecklichen Unfall in Oberglatt, als zwei Pitbulls einen Kindergärtler töteten, tat der Regierungsrat zwar gut daran, Leinen- und Maulkorbzwang für Pitbulls und Bullterrier einzuführen. Ebenso gut tat er aber danach daran, das Problem sachlich anzugehen. Und der Kantonsrat tut gut daran, dem zu folgen. Denn eine nüchterne Analyse zeigt: Für die öffentliche Sicherheit ist ein Rassenverbot wenig zweckdienlich.
Studien belegen, dass es keine Hunderasse gibt, die – genetisch bedingt – gefährlicher ist für Menschen als andere. Zwar sind die Verletzungen grösser, wenn ein Bullterrier beisst, als wenn der Biss von einem Rehpinscher stammt. Aber das gilt für alle grossen Hunde. Entsprechend gibt es auch keine wissenschaftliche Definition für die Begriffe «Hunderasse mit erhöhtem Gefährdungspotenzial» und «Kampfhund». Welche Hunde unter diese Begriffe fallen, ist im Wesentlichen eine politische Frage. Vergleicht man die Regelungen in verschiedenen Ländern, so zeigt sich ein bunter Flickenteppich.
Gebracht haben die Verbote bisher wenig. Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass dort, wo bestimmte Hunderassen verboten sind, innert Kürze neue Rassen auftauchen. Die Züchter machen es sich zu Nutze, dass es selbst mit Gentests unmöglich ist, einen bestimmten Hund zweifelsfrei einer Rasse zuzuordnen. Das gilt umso mehr für Mischlinge und Neuzüchtungen. Es sind bei einem Rasseverbot also Rechtsstreitigkeiten mit Gutachten und Gegengutachten programmiert.
Rasseverbot nicht durchsetzbar
Aber selbst wenn ein Rasseverbot sachlich angebracht wäre: durchsetzbar ist es nicht. Das zeigt gerade auch der Oberglatter Fall. Gut möglich, dass der Besitzer der beiden Pitbulls einfach auf eine andere Rasse ausgewichen wäre, würde in Zürich ein Pitbullverbot gelten. Das ist aber nicht der springende Punkt. Sondern die Tatsache, dass der Besitzer die Pitbulls legal in die Schweiz eingeführt hat - obwohl die Tiere frische Verletzungen und alte Narben aufwiesen, die hätten stutzig machen müssen.
Auszurotten sind Kampfhunde mit einem Verbot sowieso nicht. In Zürich finden laut Insidern immer wieder Hundekämpfe statt, und zwar meist unbehelligt von der Justiz, obwohl solche Kämpfe verboten sind. Denn die Tiere werden versteckt gehalten.
Ausbildung bringt wesentlich mehr
Schliesslich schützt ein Rasseverbot den Jogger, den Spaziergänger oder das Nachbarskind kaum vor unangenehmen Begegnungen mit Hunden. Denn in der Regel handelte es sich dabei um Hunde, die häufiger vorkommen als Pitbulls und Bullterrier. Und dagegen gibt es nur ein Mittel: eine Ausbildungspflicht für Hundehalter. Wünschenswert wäre es indes, diese Pflicht würde nicht nur für die Besitzer grosser Hunde gelten, sondern für alle. Hier sollte der Kantonsrat ein Zeichen setzen. Gerade kleine Hunde sind zuweilen schlecht erzogen, weil sie als harmlos gelten. Das ist falsch: In Frankreich haben zum Beispiel zwei Dackel einen Säugling zerfleischt.
Es darf nicht sein, dass unbedarfte Tierfreunde sich einen Hund zulegen können, ohne eine Ahnung davon zu haben, wie ein solches Tier zu halten ist. In diesem Sinn ist auch eine Bewilligungspflicht für Hunde vernünftig, die gefährlich aussehen: Das macht es jenen Personen schwerer, einen Hund zu erwerben, die mit dem Tier nur imponieren wollen.
Der Unfall von Oberglatt wäre vielleicht auch damit nicht vermeidbar gewesen. Wohl aber jener von Tann, wo der Rottweiler einer 19-Jährigen ein kleines Mädchen schwer verletzte. Und mit Sicherheit Hunderte andere Bissverletzungen, die nie in den Medien auftauchen.
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