Zürich

Polizei greift härter und schneller durch

14. Mai 2008, 22:10 – Von Stefan Hohler

Täglich rückt die Polizei im Kanton Zürich bis zu fünfmal wegen häuslicher Gewalt aus. Das neue Gewaltschutzgesetz macht ihr mehr Arbeit, aber nützt den Opfern.

Letztes Jahr musste die Polizei in 1608 Fällen von häuslicher Gewalt eingreifen. Die Beamten verfügten dabei 1132 so genannte Schutzanordnungen: Wegweisungen, Betretungs- und Rayonverbote, Kontaktverbote sowie polizeilicher Gewahrsam. In fast 90 Prozent aller Fälle folgte auf eine Schutzanordnung eine Strafanzeige; diese Straftaten können von einfacher Tätlichkeit und Drohung bis zu schwerer Körperverletzung und Tötung reichen.

In über sieben Prozent der Fälle ging die häusliche Gewalt von Frauen aus. Der Anteil von ausländischen Tätern ist mit über 52 Prozent hoch. Bei den Frauen liegt der Anteil von Ausländerinnen sogar bei gegen 60 Prozent.

Dass die Polizei gegenüber dem Vorjahr über 15 Prozent mehr Fälle von häuslicher Gewalt verzeichnete, hängt mit dem neuen Gewaltschutzgesetz zusammen, das seit einem Jahr in Kraft ist. Delikte, die im Rahmen von häuslicher Gewalt verübt werden, sind seither Offizialdelikte. Das heisst, die Polizei untersucht hier von Amtes wegen, selbst dann, wenn es sich «nur» um Tätlichkeiten, leichte Körperverletzungen oder Drohungen handelt. Sonst untersucht die Polizei solche Straftaten nur auf Antrag.

Allerdings, sagt Heinz Mora, Stellenleiter Fachstelle häusliche Gewalt bei der Kantonspolizei, registriert die Polizei aber auch vermehrt Fälle von schwerer Körperverletzung wie Kiefer- und Nasenbeinbrüche oder Messerverletzungen und versuchte Tötungen wie Würgen. «Dank den bis zu 14 Tagen dauernden Schutzanordnungen kann die Polizei sofort reagieren», betont Mora. Er zieht eine positive Bilanz: «Das neue Gesetz hat sich bewährt, die Zusammenarbeit mit allen vernetzten Stellen klappt gut.»

Heinz Mora verhehlt aber nicht, dass das Gesetz der Polizei Mehrarbeit beschert. In Extremfällen habe die Polizei bis zu 14 Stunden aufwenden müssen, bis eine Person der Staatsanwaltschaft zugeführt werden konnte.

Jugendliche schlagen Eltern

Auch die Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Opferhilfestellen und Frauenhäuser loben die Zusammenarbeit mit der Polizei und das sofortige Intervenieren bei Anzeichen von häuslicher Gewalt. Verbessern möchten sie aber den Schutz von misshandelten Ausländerinnen. «Viele ausländische Frauen haben Angst, die Aufenthaltsbewilligung zu verlieren, wenn sie die Polizei rufen, wenn sie vom Mann oder Partner geschlagen oder bedroht werden», sagt Brigitte Kämpf, Mitarbeiterin beim Frauen-Nottelefon Winterthur.

Ein wachsendes Problem sind zudem Minderjährige, die häusliche Gewalt ausüben. Franziska Greber, Koleiterin der kantonalen Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt, sagt, dass sie es vermehrt mit (meist männlichen) Jugendlichen zu tun hat, die ihre Eltern oder Geschwister schlagen, vor allem die Mütter oder Schwestern. Gewalt gegen Geschwister würden die Jugendlichen meistens zusammen mit Kollegen verüben.

Deshalb stellt die Interventionsstelle dieses Problem jetzt ins Zentrum ihrer Arbeit. Um den Opferschutz auch in Fällen von Gewalt gegen Geschwister oder Eltern zu gewährleisten, müsse das kantonale Gewaltschutzgesetz auch bei minderjährigen Tätern angewendet werden können, etwa mit einer bis zu 14 Tagen dauernden Wegweisung aus der elterlichen Wohnung. «Das ist aber nur bedingt möglich», sagt Greber, «eine entsprechende Revision ist nötig.» Fachleute des Kantons und der Beratungsstellen befassen sich derzeit mit dieser Revision.

Sieben Stellen im Kanton Zürich

Welche Bedeutung der Kanton dem Problem beimisst, zeigt sich an der Zahl der kantonalen Angestellten, die sich hauptamtlich mit häuslicher Gewalt befassen: je zwei Spezialisten bei Stadtpolizei Zürich und der Kantonspolizei, ein Spezialist bei der Stadtpolizei Winterthur sowie insgesamt zwei Fachleute bei den Frauenberatungsstellen/Nottelefon und dem Mannebüro Züri – alles in allem sieben Personen.

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