Bussen bis tausend Franken für Raucher
05. Juni 2008, 21:01 Von René DonzéAb 1. Juli gilt im Kanton Zürich ein striktes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden. Dazu gehören auch Bahnperrons und Sportanlagen. Ausnahmen müssen klar bezeichnet werden.
Seit einem Jahr ist klar, dass das Rauchen in öffentlichen Gebäuden im Kanton Zürich verboten werden soll. Im April 2007 schrieb der Kantonsrat das Rauchverbot im neuen Gesundheitsgesetz fest. Nun geht es an die Umsetzung. Der Regierungsrat hat entschieden, was als öffentliches Gebäude gilt und wie das Rauchverbot vollzogen wird. Heute hat er die Vollzugsverordnung präsentiert.
Erstaunlich ist, wie weit die Regelung geht: Sie umfasst alle Gebäude, die der Öffentlichkeit dienen und für jedermann zugänglich sind. Ab 1. Juli gilt ein Rauchverbot in Verwaltungsgebäuden, Spitälern, Heimen, Gefängnissen, Schulen, Einkaufszentren, Läden, Kirchen und Kirchgemeindehäusern, aber auch in Kultur-, Bildungs- und Sportstätten sowie Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs. Ausgenommen sind Gastrobetriebe, da sie im Gastgewerbegesetz geregelt sind. Eine hängige Volksinitiative verlangt auch ein Rauchverbot in Restaurants und Bars.
Auch im Freien brauchts Erlaubnis
Bis jetzt galt der Grundsatz: Wo nicht ausdrücklich verboten, ist Rauchen erlaubt. In Zukunft wird es umgekehrt sein: Wenn nicht ausdrücklich erlaubt, ist Rauchen in öffentlichen Gebäuden verboten. Wer seinen Kunden oder Gästen das Rauchen gestatten will, muss dafür Raucherräume (zum Beispiel Fumoirs) einrichten, die klar bezeichnet und ausreichend belüftet sein müssen. Und er darf das Rauchen im Freien (Balkone, Innenhöfe, offene Perrons) zulassen, muss dies aber ausdrücklich kundtun und kennzeichnen.
Gemäss Walter Dietrich, Generalsekretär der Gesundheitsdirektion, fallen auch Perrons in Bahnhöfen, Fussballplätze und Freibäder unter die neue Regelung. Ausschlaggebend sei, dass die Anlagen mit Bauten zusammenhängen (Bahnhöfe, Tribünen, öffentliche Garderoben). Nicht betroffen sind also zum Beispiel Finnenbahnen oder Drittliga-Fussballwiesen.
Die SBB wurden von dieser neuen Regelung überrascht. Mediensprecherin Michèle Bamert sagte gestern lediglich: «Wir werden die neuen Bestimmungen und eine allfällige Umsetzung prüfen.» Ob die Bundesbahnen eine generelle Erlaubnis fürs Rauchen auf offenen Perrons anstreben, wollte sie nicht sagen. Bereits heute gilt ein Rauchverbot in geschlossenen und unterirdischen Bahnhöfen.
Bussenhöhe in Regierung umstritten
Der Regierungsrat legte auch die maximale Höhe der Bussen fest, die ausgesprochen werden, wenn jemand am falschen Ort qualmt. «Das gab im Regierungsrat am meisten zu reden», sagte Sprecherin Susanne Sorg. Bis zu tausend Franken Busse kann erhalten, wer gegen das Rauchverbot verstösst, heisst es nun in der Verordnung. Wie hoch die Busse im Einzelfall ausfällt, muss der Statthalter entscheiden, der die Verzeigungen entgegennimmt und behandelt. Einen Bussenkatalog für einmaliges oder mehrmaliges Übertreten des Verbots gibt es gemäss Kantonspolizei nicht. Mit bis zu 5000 Franken gebüsst werden können aber auch die «für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlichen Personen», die in ihren öffentlichen Gebäuden das Rauchverbot nicht durchsetzen.
Das neue Gesundheitsgesetz bringt zudem ein Werbeverbot für Tabak und Alkohol auf öffentlichem Grund. Und neu ist es bei Busse bis tausend Franken verboten, Tabak und Tabakerzeugnisse an unter 16-Jährige zu verkaufen. Verkaufsstellen müssen mit einem Hinweiskleber versehen werden. Öffentlich zugängliche Zigarettenautomaten müssen verschwinden. Ein Teil des Zürcher Gesundheitsgesetzes könnte indes bald überholt werden, da die eidgenössischen Räte noch in dieser Legislatur ein nationales Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen beraten.
















