Eltern distanzieren sich von Beschneidung
26. Juni 2008, 22:35 Von Thomas HaslerEin somalisches Ehepaar glaubte zutiefst, mit einer Beschneidung seiner Tochter etwas Gutes zu tun. «Das ist eine negative Kultur, die wir überwinden müssen», sagen sie heute.
Das heute 46-jährige Ehepaar hatte 1996 einen durch die Schweiz reisenden somalischen Arzt beauftragt, an der zweijährigen Tochter eine so genannte Sunna-Beschneidung durchzuführen (mehr zur Beschneidung im Kasten). Immerhin: Sie wählten die mildeste Form der gebräuchlichen genitalen Verstümmelungen. Das Mädchen wurde lokal betäubt. Und die minimale Narbenbildung zeigt laut medizinischem Gutachten, dass der grausame Brauch sehr professionell durchgeführt wurde - auf dem Küchentisch der Familie irgendwo im Kanton Zürich.
Am Donnerstag ist das Paar vom Obergericht wegen Anstiftung zur schweren Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Es war das erste Mal, dass sich ein Schweizer Gericht mit einem Fall von Mädchenbeschneidung hatte befassen müssen, der sich in der Schweiz selber zugetragen hatte.
Hier gehe es nicht um ethische, kulturelle oder religiöse Fragen, sondern um die strafrechtliche Beurteilung eines Verhaltens, meinte ein Richter während der Urteilsberatung. Das blieb natürlich ein frommer Wunsch. Denn spätestens als es um die Höhe der Strafe ging, spielten kulturelle und religiöse Aspekte eine zentrale Rolle. Und in diesem mehrstündigen Prozess ging es nur noch um das Strafmass, denn das Paar war von vornherein geständig gewesen, und alle Beteiligten waren sich auch über die juristische Beurteilung einig.
Das Paar selber hatte das Strafverfahren ausgelöst, wenn auch unbeabsichtigt. Denn im Rahmen des Einbürgerungsgesuches hatten sie im Jahre 2007 von sich aus von der Beschneidung ihrer Tochter erzählt. Eine Untersuchung am Kinderspital bestätigte die Angaben, zeigte aber auch, dass die beiden anderen, 2001 und 2005 geborenen Mädchen des Paars nicht beschnitten worden waren. Noch nicht? Mit Absicht nicht? Mit Absicht nicht.
«Bin stolz auf meine Beschneidung»
1992 war die Frau vor dem Krieg aus Somalia in die Schweiz geflüchtet. Die Analphabetin wusste: Eine nicht beschnittene Frau ist nichts wert, findet keinen Mann, wird ausgegrenzt, «ist eine Schande». Zudem, so glaubte sie, sei die Beschneidung eine vom Islam vorgeschriebene Pflicht. Nach der Bedeutung ihrer eigenen Beschneidung gefragt, sagte sie: «Ich war stolz darauf.» Vor diesem Hintergrund war sie überzeugt, ihrer Tochter «etwas Gutes» zu tun. Für sie war es eine Investition in eine gute Zukunft ihrer Tochter, hat sie sozial aufgewertet, «heiratbar» gemacht. «Statt der Schande hat die Mutter die Tradition gewählt», sagte ihr Verteidiger.
Dass die Beschneidung in der Schweiz verboten ist, wussten sie und ihr Ehemann nicht. Sie wussten nur, aber immerhin: Es wird in der Schweiz nicht gemacht. Selbst die Staatsanwaltschaft zweifelte nicht daran, dass das Ehepaar diesbezüglich einem Irrtum unterlag. Laut Gesetz handelt jemand nicht schuldhaft und kann nicht bestraft werden, wenn er bei der Begehung der Tat nicht weiss und auch nicht wissen kann, dass er sich rechtswidrig verhält. Doch diesen Strafartikel konnte das Gericht dem Paar nicht zugute halten. Denn das Gesetz sagt auch: Wenn der Irrtum vermeidbar gewesen wäre, beispielsweise dadurch, dass man sich erkundigt, bleibt ein Täter nicht straflos. Es wird nur die Strafhöhe herabgesetzt.
Und so geschah es dann auch. Staatsanwalt Michael Scherrer, der eine zweijährige bedingte Strafe beantragt hatte, liess keinen Zweifel daran, dass die Eltern unter anderen Umständen mit einer Strafe von bis zu fünf Jahren hätten rechnen müssen. Und für den «Wanderbeschneider» hätte es eine deutlich härtere Strafe abgesetzt.
Urteil soll Wirkung entfalten
Heute bedauert das Paar, das acht Kinder hat, vom Einkommen des Mannes und nicht von der Sozialhilfe lebt und laut Verteidigung ein Musterbeispiel einer gelungenen Integration ist, seinen damaligen Auftrag zutiefst. Stolz auf die eigene Beschneidung? «Heute hat sie diesen Wert für mich nicht mehr», sagte die Frau. Sie hat, leider erst 1998, erfahren, dass der Islam keine Beschneidung verlangt. Sofort engagierte sie sich, Neuankömmlingen dieses Wissen weiterzugeben. «Das ist eine negative Kultur, die wir überwinden müssen», sagte ihr Ehemann.
Den Eltern attestierte das Gericht, den Fehler erkannt und die Lehren gezogen zu haben. «Wir hoffen, dass das Urteil Wirkung entfaltet», sagte ein Oberrichter. Es solle ein Signal gesetzt werden, das dazu beitragen könne, weiteres Leiden zu ersparen. Denn der Schutz der sexuellen Integrität sei ein universelles Menschenrecht, das auch durch kulturelle oder religiöse Fragen «nicht zur Disposition» gestellt werden könne.
Dem heute 14-jährigen Mädchen haben die Eltern erklärt, was damals passiert ist. Sie habe es verstanden und gehe damit «normal» um. Den Eltern wünschte sie für den Prozess «viel Glück».%perl>
2000 Jahre alter grausamer Brauch
Die Betroffenen reden in der Regel von Beschneidung. Treffender ist aber der medizinische Begriff der genitalen Verstümmelung. Das schmerzhafte Ritual, das oft zu lebenslangen Beschwerden führt, wird seit mehr als 2000 Jahren praktiziert. Heute ist es in 28 Ländern vor allem in Zentral-, Ost- und Westafrika Brauch, in geringerem Ausmass aber auch in Indien und Südostasien. Genitale Verstümmelungen kommen bei Muslimen ebenso vor wie bei Christen und Atheisten.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO unterscheidet vier verschieden schwere Formen der Verstümmelung: Bei der Sunna-Beschneidung (Typ I) wird die Vorhaut der Klitoris und/oder die Klitoris selbst entfernt. Werden zusätzlich die Schamlippen teilweise oder ganz amputiert, spricht man von Exzision (Typ II). Die schmerzhafteste Verstümmelung ist die Infibulation (Typ III): Nochmals zusätzlich werden die äusseren Genitalien bis auf eine kleine Öffnung zugenäht. Weitere Praktiken werden unter dem Typ IV zusammengefasst: Stiche oder Schnitte, Ausbrennen oder Einführung von ätzenden Substanzen und anders.
Jedes Jahr werden weltweit etwa zwei Millionen Mädchen verstümmelt; 15 Prozent davon erleiden eine Infibulation. In Somalia und Ägypten sind über 98 Prozent der Frauen betroffen, davon sind 80 Prozent infibuliert. (leu)
















