Wirbel um exotischen Anflug eines Airbus
04. Juli 2008, 21:08 Von Stefan HäneDer Bund hält den gekröpften Nordanflug für zu gefährlich. Die Südschneiser bestreiten dies. Ihr Beweis: Eine Maschine der Swiss soll Kloten am 11. Juni «gekröpft» angeflogen haben.
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Dossier
- Fluglärm-Streit
Skandal! Die Südschneiser fühlen sich hintergangen, wie ein Blick in die Leserbriefspalten und in die Foren der Fluglärmgegner zeigt: Der Entscheid des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) gegen den gekröpften Nordanflug sei eine Ohrfeige für die Fluglärmgeplagten und entspringe politischem Kalkül, lautet der Tenor. Die Sicherheitsbedenken des Bazl seien bloss vorgeschoben und zielten an der Realität im Flugverkehr vorbei.
Als Beleg dafür veröffentlichten Fluglärmgegner gestern ein Dokument, welches aufzeigen soll, dass der «Gekröpfte» bereits heute geflogen wird - klammheimlich. Auf einer Karte ist der Landeanflug eines Airbus der Swiss vom 11. Juni nachgezeichnet. Die so genannte Flugspur zeigt, dass die Maschine den Flughafen Kloten in etwa auf der Route des «Gekröpften» angesteuert hat, das heisst: nördlich von Brugg und Niederweningen mit anschliessender Rechtskurve. Das Anflugverfahren, so der Schluss der Fluglärmgeplagten, sei mitnichten zu riskant.
In Ausnahmefällen möglich
Ob der Flug in der skizzierten Art stattgefunden hat, kann die Schweizer Flugsicherung Skyguide auf die Schnelle weder bestätigen noch dementieren, wie Sprecherin Rosemarie Rotzetter sagt. Die Abklärungen seien zeitaufwändig. Falls die Maschine der Swiss den Flughafen Kloten aber tatsächlich «gekröpft» oder «annähernd gekröpft» angeflogen haben sollte, wäre dies laut Rotzetter «ein Ausnahmefall» gewesen. Pro Woche erfolge auf den Flughafen Kloten im Durchschnitt ein Anflug auf einer «Nicht-Standardroute».
Dies könne wetterbedingt sein; aber auch medizinische Notfälle an Bord einer Maschine oder technische Schwierigkeiten könnten die Piloten zu diesem Schritt zwingen. Der grosse Rest der Anflüge erfolgt laut Rotzetter nach den Vorschriften der internationalen Zivilluft-Organisation Icao und ist auf das Betriebsreglement von Unique abgestimmt. «Bei zu vielen Ausnahmen wäre sofort das Verkehrflusssystem gestört», sagt Rotzetter.
Das Bazl möchte das Dokument der Südschneiser inhaltlich nicht kommentieren. Sicher sagen lässt sich laut Sprecher Daniel Göring, dass es sich nicht um einen weiteren Testanflug des Bazl gehandelt hat. Diese Phase mit insgesamt neun Flügen habe 2005 ihren Abschluss gefunden. «Weil das Bazl gekröpfte Anflüge nicht zugelassen hat, sind diese grundsätzlich nicht möglich», sagt Göring. Und weist wie Skyguide darauf hin, dass Abweichungen von den normalen Anflugrouten unter bestimmten Umständen möglich seien.
Südschneiser prüfen Rekurs
Das Bazl bleibt bei seinem Befund: Der «Gekröpfte» ist zwar grundsätzlich fliegbar; im internationalen Vergleich stellt er jedoch einen Sonderfall dar und weist gegenüber einem konventionellen Instrumentenverfahren ein erhöhtes Risiko auf. Die Südschneiser lassen sich mit diesem Argument nicht abspeisen. Richard Hirt, Präsident des Fluglärmforums Süd, wird überprüfen lassen, ob der Entscheid des Bazl rekursfähig sei. Eine Demonstration wie 2003 in Zürich sei nicht geplant.
Ebenfalls kein Thema seien militante Aktionen, etwa die Besetzung einer Flugpiste: «Das wäre nicht unser Stil.» Dies versichert auch Thomas Morf, Präsident des Vereins Flugschneise Süd - Nein. Das Geld für eine Demonstration, rund 100'000 Franken, spare man sich lieber. Wenn 10'000 Leute friedlich durch Zürich marschierten, beeindrucke das «die dort in Bern» nicht.
















