Zürich

Krawalle: Hooldat wird blosse Gaffer nicht erfassen

21. Juli 2008, 20:39 – Von Stefan Häne

Der Zürcher Stadtrat will mit der Datenbank Hooldat potenzielle Sportrowdys präventiv erfassen. Nach Protesten von links und rechts legt er dem Parlament nun eine entschärfte Variante vor.

Die Stadt Zürich will zusätzlich zur nationalen Hooligan-Datenbank ein eigenes Register für Sportrowdys führen, die sogenannte Hooldat. Im Unterschied zur Datenbank auf nationaler Ebene soll Hooldat sogenannt gewaltsuchende Fans nicht erst nach der Tat erfassen, sondern präventiv. Diese schweizweit einzigartige Regelung hat im Gemeinderat Anfang Februar heftige Reaktionen provoziert. Alternative, Grüne, SVP und einzelne SP-Mitglieder sahen darin einen Angriff auf die Freiheitsrechte des Bürgers. Eine Mehrheit von CVP, EVP, FDP und SP sprach sich zwar grundsätzlich für die neue Datenbank aus, wies die Vorlage aber mit Verbesserungsvorschlägen zurück.

Das Polizeidepartement mit Vorsteherin Esther Maurer (SP) hat die rechtlichen Grundlagen für Hooldat mittlerweile überarbeitet und gestern publiziert. Die Neuerungen, so das Fazit des Stadtrates, sollen für mehr Transparenz bei der Anwendung von Hooldat sorgen sowie die Datenbearbeitung einschränken. Robert Soos, Sprecher des Stadtpolizeidepartements, bezeichnet die entschärfte Vorlage als «Kompromiss, mit der die Stadtpolizei leben kann». Der Stadtrat habe die konstruktiven Forderungen des Gemeinderates im Wesentlichen erfüllt.

Erfasste Personen: Hooldat soll all jene Personen registrieren, die als gewaltsuchend gelten. Es handelt sich dabei um Personen, die bei einer Sportveranstaltung kontrolliert wurden, weil sie sich über längere Zeit einer Ansammlung anschliessen, von denen Gewalttätigkeiten ausgehen oder weil sie für andere Personen oder fremdes Eigentum eine Bedrohung schaffen. Gestrichen hat der Stadtrat hingegen den Passus, wonach auch jene Personen zu erfassen sind, die polizeilichen Anordnungen keine Folge leisten oder die Polizei bei ihrer Arbeit stören. «Bei einem Scharmützel nach einem Fussballmatch darf die Polizei gewöhnliche Gaffer also nicht erfassen», sagt Marcel Studer, Datenschutzbeauftragter der Stadt Zürich. Registriert würden nur «aktiv Beteiligte». Die Polizei könne Gaffer – unabhängig von Hooldat – jedoch weiterhin büssen. Aus Sicht des Datenschutzes hat Studer keine Vorbehalte gegenüber der überarbeiteten Vorlage des Stadtrates.

Aufbewahrung der Daten: Die Stadtpolizei muss die Daten selber sammeln. Hinweise von Dritten darf sie nicht auswerten. Der Stadtrat schlägt vor, die Daten maximal zwei statt – wie ursprünglich geplant – drei Jahre aufzubewahren. Die Verjährungsfrist wird von zehn auf fünf Jahre gekürzt.

Überprüfung: Die Geschäftsprüfungskommission des Gemeinderates (GPK) ist befugt, die Datensammlung jederzeit zu überprüfen. Die Stadtpolizei Zürich ist zudem verpflichtet, zuhanden des Polizeidepartements, der GPK sowie des Datenschutzbeauftragten jährlich einen Bericht zu verfassen; darin enthalten sein müssen statistische Auswertungen der Datensammlung, ebenso der Nutzen und die Wirksamkeit von Hooldat. Ursprünglich vorgesehen war nur die Berichterstattung ans Departement.

Weitergabe: Die Stadtpolizei darf die in Hooldat bearbeiteten Personendaten Strafuntersuchungsbehörden und Strafgerichten nur auf Anfrage hin bekannt geben.

Auskunft: Wer in Hooldat registriert wird, kann von der Stadtpolizei verlangen, falsche Personendaten zu berichtigen oder zu vernichten. Meldet sich eine betroffene Person nicht von sich aus, lässt sich daraus kein Einverständnis mit der Erfassung und dem Inhalt der Daten ableiten.

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