Keine Strafuntersuchung gegen Stocker

07. August 2008, 15:20

Gegen die ehemalige Zürcher Sozialdirektorin wird keine Strafuntersuchung eingeleitet. Die Anklagekammer des Obergerichts ist auf die Anzeige zweier ehemaliger Mitarbeiterinnen nicht eingetreten.

Die beiden Frauen hatten im März gegen Stocker und drei ihrer Kadermitarbeitenden Strafanzeige eingereicht. Sie warfen ihnen ungetreue Geschäftsbesorgung und Begünstigung vor. Dabei ging es um die Rolle der Angezeigten im Zusammenhang mit einzelnen Fällen von missbräuchlichem Bezug von Sozialhilfegeldern.

Zu Pauschale Vorwürfe

Die Anklagekammer des Obergerichts ist nun aber auf die Strafanzeige nicht eingetreten. Sie hat damit keine Bewilligung für eine Strafuntersuchung erteilt. Die eingereichten Unterlagen machten zwar durchaus glaubhaft, dass dem Sozialdepartement «in mehreren Fällen Versäumnisse unterlaufen» seien, schreibt die Anklagekammer in ihren Erwägungen. Auch seien wohl gewisse Fürsorgegelder zu Unrecht ausbezahlt worden.

Die Vorwürfe blieben aber zu pauschal. Es werde nicht klar, welcher Pflichtverletzungen oder Straftaten sich die Angezeigten konkret schuldig gemacht haben sollten. Damit fehle ein genügender Anfangsverdacht, der für die Eröffnung einer Strafuntersuchung nötig wäre.

Verbesserungen eingeleitet

Dass einzelne Sozialhilfe-Fälle mangelhaft gehandhabt wurden, ist nichts Neues. Schon die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Gemeinderates hatte dies in einer Untersuchung festgestellt, und Stocker hatte dies auch nicht bestritten.

Zürich

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