Das Klonen von Menschen dringend regeln
13. November 2007, 05:00Das Klonen von Menschen ist nur durch ein internationales Abkommen aufzuhalten. So das Ergebnis eines neuen Berichts. Die Vereinten Nationen müssen schnell handeln.
Von Anke Fossgreen
Es gibt nur die Wahl: Entweder die Vereinten Nationen einigen sich schnell und verbindlich auf ein weltweites Verbot, Menschen zu klonen, oder sie müssen sich bereits jetzt darauf vorbereiten, geklonte Individuen rechtlich vor Missbrauch, Vorurteilen und Diskriminierung zu schützen. Zu diesem Schluss kommt eine Arbeitsgruppe von der Universität der Vereinten Nationen (UNU) in Yokohama in ihrem gestern vorgestellten Bericht: «Ist humanes Klonen unvermeidlich: Zukünftige Optionen für die Führung der Vereinten Nationen».
Das Klonen von Menschen könnte eine «tief greifende Auswirkung» auf die Menschheit haben, sagte Konrad Osterwalder, Rektor der UNU und ehemaliger Rektor der ETH Zürich. Dieser Bericht liefere eine klare Analyse, vor welchen Herausforderungen die Vereinten Nationen stünden und welche Möglichkeiten sie hätten. Der Report sei eine fundierte Basis, von der aus die Uno das Thema Klonen von Menschen wieder aufnehmen sollte – bevor der wissenschaftliche Fortschritt auf dem Gebiet die Politik einhole, so Osterwalder.
In über 50 Ländern der Welt ist das Klonen von Menschen per Gesetz verboten - so auch in der Schweiz. In keinem einzigen ist es explizit erlaubt. Das Problem ist jedoch, dass diese Technik in über hundert Ländern überhaupt nicht geregelt ist. Deshalb versuchen bis heute skrupellose Forscher Menschen zu klonen. So wie das kürzlich Karl Illmensee zugegeben hat. Der Biologe habe zwischen 2003 und 2005 zusammen mit dem umstrittenen Reproduktionsmediziner Panayiotis Zavos versucht, fünf Menschen zu klonen. Das Team habe mit der Methode insgesamt neun Embryonen hergestellt, gab Illmensee an. Es sei jedoch keine der Frauen, denen sie die geklonten Embryonen einsetzten, schwanger geworden.
Wo diese Experimente stattgefunden haben, darüber schweigen Zavos und Illmensee sich aus. In der Reproduktionsklinik von Zavos in Lexington hätten die Forscher die Prozedur zumindest straffrei durchführen können, da es im US-Bundesstaat Kentucky kein Verbot zum Menschenklonen gibt. In den USA existiert bisher kein nationales Gesetz, das die heikle Methode einheitlich regelt. Das ist je nach Bundesstaat verschieden.
Schnellen Kompromiss verpasst
Die Uno hat bereits mehrere Anläufe für ein verbindliches, internationales Abkommen zum Klonen von menschlichen Embryonen genommen. Die Diskussionen in verschiedenen Gremien sind seit 2001 im Gang. Damals war der Vorschlag von Frankreich und Deutschland gewesen, allein das reproduktive Klonen zu verbieten, also mit geklonten Embryonen Babys zu erzeugen. Damit sollte ein schneller Konsens erreicht werden, um verantwortungslose Forscher davon abzuhalten, die Technik bereits anzuwenden.
Dieser Vorstoss scheiterte jedoch daran, dass zunächst der Vatikan und dann auch andere Länder, etwa die USA, ein weitreichenderes Verbot forderten, das auch das therapeutische Klonen mit einschliessen sollte. Tatsächlich ist die Methode identisch, ob menschliche Embryonen geklont und einer Frau eingesetzt werden, um ein Baby zu erhalten (reproduktives Klonen), oder ob die geklonten Embryonen im Labor zerstört werden, um aus ihnen Stammzellen für die Forschung oder zukünftige Therapien zu gewinnen (Forschungs- oder therapeutisches Klonen).
Dadurch hat sich die Staatengemeinschaft jedoch in eine Sackgasse manövriert, hält der Bericht fest. Vor zwei Jahren konnten sich die Vereinten Nationen lediglich auf eine unverbindliche Deklaration einigen, reproduktives und therapeutisches Klonen zu bannen. Doch der Erklärung stimmten nicht einmal alle Staaten zu. Noch immer gibt es kein internationales Abkommen mit Rechtscharakter, bemängeln die vier Autoren, die sich aus Juristen und Forschern zusammensetzen.
Im Bericht zählen sie nun die Möglichkeiten auf und bewerten sie, welche die Vereinten Nationen derzeit haben, um das Klonen zu regeln:
- Ein totales Verbot vom reproduktiven und therapeutischen Klonen würde die Klonforschung auf dem Gebiet lähmen. Andererseits würden keine menschlichen Embryonen für die Forschung zerstört werden.
- Würde nur das reproduktive Klonen verboten, sei eine grosse Einigkeit der Staatengemeinschaft zu erwarten. Doch je mehr Fortschritte die Forscher in der Zwischenzeit bei der Technik erzielen, umso schwerer sei es, diesen Bann durchzusetzen.
- Würde das reproduktive Klonen verboten und das therapeutische erlaubt, so wäre die Forschungsfreiheit bewahrt. Diese Option bewerteten die Autoren als den «am ehesten durchführbaren Kompromiss». Die einzelnen Staaten hätten die Freiheit, über das therapeutische Klonen individuell zu entscheiden. Es zum Beispiel zu verbieten, wie es die Schweiz getan hat, oder es unter strengen Auflagen zuzulassen, wie es in Grossbritannien der Fall ist.
- Das reproduktive Klonen zu verbieten und das therapeutische erst einmal für die nächsten 10 Jahre zuzulassen, hätte den Vorteil, dass die Forschung am therapeutischen Klonen streng kontrolliert würde und in eine Richtung gelenkt würde, der «globalen Gesundheit» zu dienen.
- Für ein Moratorium, das reproduktives und therapeutisches Klonen weltweit für einen gewissen Zeitraum aussetzt, sei es indes schon zu spät.
Die Autoren drängen auf eine schnelle, internationale Gesetzgebung. Sie räumen zwar ein, dass die Vereinten Nationen mit der Regelung von biomedizinischer Forschung ein für sie relativ neues Gebiet beurteilen müssen. Dennoch hoffen die Autoren, dass die Staatengemeinschaft aus der verpassten Chance, zumindest das reproduktive Klonen schnell zu verbieten, gelernt haben. Für die Zukunft wünschen sich die Autoren, dass die Staaten einen grösseren Willen zeigen, nach Kompromissen zu suchen.
Bericht auf Englisch unter: www.ias.unu.edu
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