Ein Intersexueller klagt seinen ehemaligen Arzt an
05. Februar 2008, 05:00In Deutschland läuft ein Prozess. Stimmen von Fachleuten und Betroffenen aus der Schweiz dazu.
Morgen Mittwoch findet am Landgericht Köln der zweite Prozesstag im Fall Christiane Völling statt. Die 49-jährige Klägerin wurde intersexuell geboren: mit weiblichem Chromosomensatz und inneren weiblichen Geschlechtsorganen, das äussere Genital wegen Überproduktion von Testosteron eher männlich entwickelt. Sie wurde dem männlichen Geschlecht zugewiesen. Mit 18 wurden ihr ohne ihre Einwilligung die gesunden und intakten inneren weiblichen Fortpflanzungsorgane entnommen. Nun klagt sie ihren damaligen Arzt wegen schwerer Körperverletzung an – und enttabuisiert das Thema Intersexualität.
Selbsthilfegruppen aus Deutschland und der Schweiz demonstrieren anlässlich des Prozesses für die «körperliche Unversehrtheit und Würde von Zwittern» und fordern: «Schluss mit genitalen Zwangsoperationen!» Darunter verstehen sie den chirurgischen Eingriff ohne Einwilligung der betroffenen Person. Solche Operationen sind gemäss der Zürcher Rechtsprofessorin Andrea Büchler nicht immer erlaubt: «Ein medizinischer Eingriff braucht die Zustimmung der betroffenen Person. In der Regel können die Eltern für ihr Kind zustimmen. Geschlechtszuweisende Operationen aber tangieren die höchstpersönlichen Rechte und dürfen nicht ohne Zustimmung des betroffenen Kindes vorgenommen werden – ausser es ist medizinisch notwendig.» Man müsste in den meisten Fällen also warten, bis das Kind urteilsfähig ist und über die Operation bestimmen kann.
Druck zur Geschlechtsanpassung?
Heute noch werden viele intersexuelle Kinder kurz nach der Geburt operiert und einem Geschlecht zugewiesen. Die Selbsthilfegruppe für Eltern intersexueller Kinder spricht von einem «hohen Druck zur Geschlechtsanpassung». Kinderpsychiater Dieter Bürgin: «Ein intersexuelles Kind erschreckt uns, weil es unser Weltbild in Frage stellt. Darum besteht das Bedürfnis, möglichst bald eine klare Situation zu schaffen.» Komme hinzu, dass Kinderärzte entsprechende Operationen «als chirurgische Herausforderung sehen».
Marcus Schwöbel, Chefarzt der kinderchirurgischen Klinik Luzern, der bei rund 50 geschlechtszuweisenden Behandlungen beteiligt war, bestätigt dies. «Die Herausforderung ist aber nicht der chirurgische Akt an sich, sondern der Anspruch, für das Kind und seine Eltern den bestmöglichen Weg zu finden.» Es seien meist die Eltern, die dringend wünschten, das Kind einem Geschlecht zuzuordnen, er dränge niemals dazu. «Sollte der Chirurg in Köln für den Eingriff, den er vor 30 Jahren durchführte, verurteilt werden, oder setzt sich die Auffassung von Rechtsprofessorin Büchler durch, müsste die Indikation zu geschlechtsanpassenden Eingriffen neu überdacht werden», sagt Schwöbel.
Primus Mullis, Professor für Endokrinologie am Inselspital Bern, begrüsst den Prozess in Köln: «Es ist eine Katastrophe, was diesem Menschen angetan wurde.» Er betont gleichzeitig, dass es durchaus Arten von Geschlechtsstörungen gebe, die operationswürdig seien. Allerdings lasse sich dies nur von Fall zu Fall und nicht generell beurteilen. (kat)
Selbsthilfegruppen für Intersexuelle:www.intersex.ch
www.intersexuelle-menschen.net
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